DE
Bügelgriff montieren:
1. Befestigen Sie den Bügel-
griff (1) mit den beiliegenden
Schrauben, den Unterlegschei-
ben und den oberen Spann-
hebeln (3) rechts und links am
unteren Holm (4). Es sind drei
Positionen möglich.
2. Drehen Sie die Spannhebel (3)
im Uhrzeigersinn.
3. Verriegeln Sie die Spannhebel
(3), indem Sie diese in Richtung
Holm (4) drücken. Die Spannhe-
bel müssen so am Holm anlie-
gen, dass ein Spannen mittlerer
Kraft erfolgen kann.
Ansonsten muss der Spann-
hebel weiter im Uhrzeigersinn
gedreht werden oder gegen den
Uhrzeigersinn gelockert werden.
Kabelhalter einklipsen:
Klipsen Sie die Kabelhalter
(
, 13) am unteren Holm ein
und fixieren Sie damit das Ge-
rätekabel (
Grasfangkorb montieren
Grasfangkorb zusammenbau-
en:
Klipsen Sie die Gummilippe am
Fangkorbnetz (19) in die Hart-
schale des Grasfangkorbs (9) ein.
Schieben Sie das Rohrgestell
(20) in das Fangkorbnetz (19).
Achten Sie darauf, dass das
Rohrgestell vollständig einge-
schoben ist (siehe kleines Bild).
Der Rohrgestellbügel passt da-
bei in die Nut (21) an der Unter-
seite des Fangkorbes
Stülpen Sie die Kunststoff-La-
schen (22) über das Rohrgestell
12
, 15).
(20).
Fixieren Sie das Rohrgestell (20)
mit den beiliegenden Schrauben
und Unterlegscheiben (23).
Bedienung
Achtung: Gerät nicht ohne voll-
ständig angebrachten Prallschutz
oder Grasfangkorb betreiben. Es
besteht Verletzungsgefahr!
Grasfangkorb einhängen / ab-
nehmen
1. Heben Sie den Prallschutz (5)
an.
2. Hängen Sie den Grasfangkorb (7)
in die dafür vorgesehene Aufhän-
gung (24) an der Rückseite des
Gerätes ein.
3. Positionieren Sie den Prallschutz
(5) auf dem Grasfangkorb (7), er
hält diesen an richtiger Position.
4. Zum Abnehmen des Grasfang-
korbes (7) heben Sie den Prall-
schutz (5) an und hängen den
Grasfangkorb aus. Klappen Sie
den Prallschutz an das Geräte-
gehäuse zurück.
Zum Entleeren des Grasfangkorbs
siehe auch Kapitel „Entsorgung/
Umweltschutz".
Schnitthöhe einstellen
Schalten Sie das Gerät aus, zie-
hen Sie den Netzstecker und war-
ten Sie den Stillstand des Messers
ab. Es besteht die Gefahr von Per-
sonenschäden.