1.1.3. Garantieausschluss
Die Gewährleistung greift in folgenden Fällen nicht:
•
normaler Verschleiß;
•
Verbrauchsmaterialen, z.B. Projektionslampen in Beamern;
•
Produkte deren Markenbezeichnung, Typbezeichnung und/oder Seriennummer
geändert haben oder entfernt worden sind;
•
Die Bereitstellung von Treiber- oder Softwareaktualisierungen/aufrüstungen;
•
Geringe Abweichungen, die für die Funktionalität des Produktes nicht von Be-
deutung sind;
•
Mängel infolge fehlerhaften oder unsachgerechten Gebrauchs;
•
Mängel infolge von Vernachlässigung oder von fehlender oder untauglicher
Wartung;
•
Gebrauch, Montage oder Installation von Sachen oder Einzelteilen im Wider-
spruch mit der Gebrauchsanweisung/Dokumentation;
•
Mängel infolge von MEDION nicht zurechenbaren Computerviren oder Soft-
warefehlern;
•
Mängel und Fehlermeldungen, die eine Folge von einer falschen Versorgungs-
spannung sind;
•
Mängel, die eine Folge des Aussetzens an Feuchtigkeit oder des chemischen
oder elektrochemischem Einwirkens von Wasser sind;
•
Mängel, die eine Folge vom Gebrauch von nicht originalen Einzelteilen, Periphe-
riegeräten und/oder Software sind sind;
•
Aus zweiter Hand in Umlauf gebrachte Produkte;
•
Die abnehmende Kapazität von Batterien und Akkumulatoren;
•
Pixelfehler (defekte Bildfehler) innerhalb der in der Gebrauchsanweisung/im
Handbuch des Produktes zugestandenen Marge;
•
Mängel als Folgen von Einbrand oder Helligkeitsverlust bei Plasma – oder LCD-
Produkten, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind; die präzise
Handhabung vor dem Gebrauch von dem Plasma- oder LCD-Produkt findet der
Verbraucher in der Gebrauchsanweisung/im Handbuch wieder;
•
Wiedergabefehler von Datenträgern, die in ein nicht kompatibles Format oder
mit einer ungeeigneten Software erstellt wurden;
•
Mängel als Folge von höherer Gewalt (wie beispielsweise Krieg, Bürgerkrieg, Ter-
rorismus, Aufruhr, Übergriffen aufgrund von Krieg, Brand, Blitzeinschlag, Wasser-
schaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Arbeitsniederlegung,
Dienst nach Vorschrift, Import- und Exporteinschränkungen, staatliche Maßnah-
men, Maschinenausfall, Störungen in der Gas-, Wasser-und Elektrizitätszufuhr,
Transportprobleme).
Stellt sich bei der Prüfung des defekten Produktes heraus, dass der Mangel nicht un-
ter die Gewährleistung fällt, dann wird MEDION den Verbraucher hiervon in Kennt-
nis setzen und ihm ein Angebot unterbreiten, das es ihm ermöglicht, zu entschei-
den, ob er das defekte Produkt dennoch zu reparieren oder zu ersetzen wünscht.
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