Vorliegende Gewährleistung hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Ansprüche des
Verbrauchers und unterliegt dem geltenden Recht des Staates, in dem der Verbrau-
cher das Produkt ursprünglich von einem von MEDION zugelassenen Handelspart-
ner erworben hat. Falls die vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen gegen die
gesetzlich eingeräumten Rechte verstoßen, haben letztgenannte selbstverständlich
Vorrang.
Gewährleistungsfälle führen nicht zu einer Erneuerung und/oder Verlängerung der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Im Falle einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist, die unter die Gewähr-
leistungsbedingungen fällt, wird die Reparatur erst ausgeführt, nachdem MEDION
dem Abnehmer einen Kostenvoranschlag für die Reparatur gesendet hat. Anhand
des Kostenvoranschlags muss der Abnehmer innerhalb von zwei Wochen beschlie-
ßen, ob die Reparatur ausgeführt werden soll oder nicht. Reagiert der Abnehmer
nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, wird ihm das Produkt unrepariert zu-
rückgesendet. Darüber hinaus werden ihm die Mängelerkennungs-, Handhabungs-
und Logistikkosten in Rechnung gestellt.
Sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, wird der Reparaturpreis auf-
grund der Anzahl Arbeitsstunden, der Logistikkosten, der Mängelerkennungskos-
ten, der Materialkosten, der Gerätekosten und der Handhabungskosten ermittelt.
1.1.2. Umfang und Erbringung von Garantieleistungen
Wenn das MEDION Produkt einen Mangel aufweist, der durch diese Gewährleitsung
abgedeckt ist, gewährt MEDION im Rahmen dieser Gewährleistung die Reparatur
oder den Ersatz des MEDION Produktes oder eines Teils hiervon. Der Entscheidung
zwischen Reparatur oder Ersatz des Produktes fällt MEDION. Insoweit kann MEDION
nach eigenem Ermessen beschließen, das zur Reparatur eingereichte Produkt durch
ein Produkt mit derselben Qualität zu ersetzen.
Die Gewährleistung begrenzt sich auf die Reparatur oder den Ersatz der Hardware-
Funktionalitäten des Originalproduktes bevor der Mangel aufgetreten ist. Die Ge-
währleistung umfasst die Reparatur des Datenmaterials, der Daten oder der Soft-
ware nicht. Der Verbraucher muss vor Versenden des Produktes selbst dafür Sorge
tragen, dass eine Reservekopie (back-up) des gegebenenfalls auf dem Produkt ge-
speicherten Datenmaterials, der Daten oder der Software, inklusive der Anwender-
und Betriebssoftware, gemacht wird. MEDION übernimmt keine Haftung für den
Verlust dieser Daten und Informationen, ausgenommen im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von MEDION.
Defekte Einzelteile, die von uns ersetzt werden, werden unser Eigentum.
In der Gewährleistung sind die Arbeitsstunden der (Mitarbeiter von) MEDION und
die Verpackungs- und Versandkosten von MEDION zum Verbraucher inbegriffen.
Es ist dem Verbraucher, unter Verwirkung jedweden Anspruchs, nicht gestattet,
selbst oder durch Dritte Reparaturen an den von MEDION gelieferten Produkte vor-
zunehmen oder vornehmen zu lassen.
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