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in
Germany
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Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen Unfall-
verhütungsvorschriften nach BGG 945: Prüfung von He-
bebühnen; BGR 500 Betreiben von Anlagen einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders
hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht über-
schritten werden.
Siehe hierzu die Angaben auf dem Typenschild.
• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last für den
Radfreiheber darf 3.500 kg nicht überschreiten. Eine
minimale Lastverteilung von 2:1 in Auffahrrichtung oder
entgegen der Auffahrrichtung ist zulässig.
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbestim-
mungen und Bedienungsanweisungen in der Betriebs-
anleitung zu befolgen.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen dürfen
nur Personen beschäftigt werden die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, in der Bedienung der Anlage unter-
wiesen sind und ihre Beschäftigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen
vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der
Anlage beauftragt sein (Auszug aus BGR 500), siehe
Übergabeprotokoll.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des Fahr-
zeuges vollständig abgesenkt sein und darf nur in der
dafür vorgesehenen Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder
mit Sonderausstattungen ist vor dem positionieren und
anheben des Fahrzeuges vorher zu prüfen ob Beschädi-
gungen auftreten können.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Aufnahmepunkten aufgenommen wer-
den.
• Aufnahmepunkte dürfen nicht durch Rost, Korrosion,
Schäden oder Modifizierungen geschwächt sein.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich kei-
ne Personen im Arbeitsbereich der Hebebühne aufhal-
ten.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beo-
bachten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verbo-
ten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am angeho-
benen Fahrzeug ist verboten.
• Wartung oder Reparaturen an der Hebebühne dürfen
erst vorgenommen werden, wenn der Hauptschalter
(11) ausgeschaltet, und gegen unbefugte Benutzung
gesichert wurde.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach In-
standsetzungen an tragenden Teilen muss die Hebebüh-
ne von einem Sachverständigen geprüft werden.
• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne in ex-
plosionsgefährdeten Betriebsstätten und feuchten Räu-
men (z. B. Waschhallen) ist verboten.
• Wir weisen in unseren Plänen auf die Mindestanfor-
derung des Fundamentes hin, jedoch der Zustand der
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örtlichen Gegebenheiten (z. B. Untergrund etc.) obliegt
nicht in unserer Verantwortung. Im Bedarfsfall ist ein Ar-
chitekt oder Statiker zu kontaktieren.
Die an der Hebebühne angebrachten Aufkle-
!
ber wie Warnhinweise, Tragfähigkeitsauf-
kleber, Typenschild und sonstige Hinweise
dürfen nicht mit aggressiven Flüssigkeiten
oder Lösungsmitteln (Verdünner, Aceton,
Nitroverdünnung, Bremsenreiniger, Brems-
flüssigkeit usw.), Säuren, Laugen oder son-
stigen Stoffen in Berührung kommen, da
sonst die Gefahr besteht, dass sich die Be-
schriftung auflöst und die Hinweise nicht
mehr lesbar sind.
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Bedienungsanleitung
Während der Handhabung der
Anlage sind die Sicherheitsbestim-
mungen unbedingt einzuhalten.
Lesen Sie vor der ersten Bedienung
sorgfältig die Sicherheitsbestim-
mungen in Kapitel 4!
Um ein Bedienen durch unbefugte
Personen zu vermeiden ist der
Hauptschalter (a) zu sichern.
5.1 Bedienelemente
Hauptbedienelement
a
b
c
d
e
Hauptbedienelement
a Hauptschalter
o
b
HEBEN
u
c
SENKEN
OPI_COMBI LIFT 480H_V4.2_DE-EN-FR-IT – Teile-Nr: 0030173
d Absetzen in Klinke
e Überbrückungstaster