D
UNM-STV 650-10-270
12
Manometer (Behälterdruck)
13
TÜV-Prüfflansch
14
Elektromotor
16
Keilriemen
17
Riemenschutzgitter
18
Keilriemenscheibe
19
Lüfterrad
22
Kugelhahn
23
Gummischwingelemente
1.6
Wartung
1.6.1 Ansaugfilter reinigen
1. Ansaugfilter abschrauben. (Bild 5a)
2. Filtereinsatz mit Ausblaspistole reinigen,
bei Bedarf Filtereinsatz wechseln.
3. Ansaugfilter anschrauben.
1.6.2 Keilriemenspannung prü-
fen, einstellen, wechseln
Vorbereitung/Keilriemenspannung prü-
fen:
Siehe Bedienungsanleitung Teil 2.
Keilriemen wechseln:
1. Position
des
Grundplatte zwischen Motor und Kom-
pressoraggregat kennzeichnen.
2. Vier Befestigungsschrauben des Elektro-
motors lösen (Bild 7b), Motor in Richtung
Kompressoraggregat verschieben. Dabei
Elektromotor nicht verkanten.
3. Keilriemen abnehmen.
4. Elektromotor wieder zurückschieben, ca.
2 mm über die Kennzeichnung hinaus.
I/2
Elektromotors
auf
Auf Flucht von Keilriemenscheibe und
Lüfterrad
schrauben wieder anziehen.
5. Keilriemen zuerst über die kleine Keilrie-
menscheibe legen und dann über die
große Keilriemenscheibe drücken.
6. Keilriemenspannung überprüfen, Vor-
gang gegebenenfalls wiederholen.
7. Riemenschutzgitter wieder mit den Be-
festigungsstopfen anbringen.
Keilriemenspannung einstellen:
Siehe Kapitel "Keilriemen wechseln", Ar-
beitsschritte 1, 2, 4, 6, 7.
1.7
Prüfungen des Kom-
pressors
Für den Druckluftbehälter dieses Kompres-
sors ist ein formloses Prüfbuch (Sammlung
aller zum Behälter zugehörigen Dokumente
einschließlich Prüfdokumente der „zugelas-
senen Überwachungsstelle") anzulegen. Un-
ter Angabe dieser Daten ist der Behälter bei
einer „zugelassenen Überwachungsstelle"
anzumelden. Diese veranlasst und beschei-
nigt eine Aufstellungsprüfung durch einen
Sachverständigen und legt die Fristen der
der
wiederkehrenden Prüfungen fest. Wir emp-
fehlen eine Frist von 5 Jahren.
Die mitgelieferten Behälterpapiere sind
Zulassungsdokumente und unbedingt für
die ganze Lebensdauer des Behälters auf-
zubewahren. Diese Vorschriften sind nur
für Deutschland gültig. Für andere Länder
sind die entsprechenden Vorschriften gül-
tig.
achten.
Die
Befestigungs-