Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original-Kassenbon gut auf. Diese
Unterlage wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt. Diese
Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der
Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der Kauf-
beleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schä-
den und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
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PAP 20 A1
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