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Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte das Produkt defekt sein,
wenden Sie sich an einen unserer Vertriebspartner in ihrem Land.
Ein Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn das Produkt geöffnet
wurde. Ausnahmen:
∙ Schlüssel dürfen ausschließlich zum Einsetzen und Wechseln der Batte-
rie geöffnet werden, „Abb. 8: Batteriewechsel", S. 65.
∙ Bei einem Baukastensystem darf die Zylinderlänge nur entsprechend
der jeweiligen Anleitung angepasst werden.
Bei Verwendung anderer als die in dieser Anleitung genannten Zubehör-
teile kann keine Gewährleistung übernommen werden. Schäden auf-
grund normaler Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäßer Behand-
lung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Inanspruchnahme einer Gewähr-
leistung zusammen mit dem Produkt einsenden:
∙ Eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum.
∙ Eine Beschreibung des Defekts oder des Reklamationsgrunds.
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Wartung, Gewährleistung, Entsorgung