• Wenn die Abzugshaube gleich-
zeitig mit Geräten verwendet
wird, die Gas oder andere
Brennstoffe benutzen, muss
im Raum eine ausreichende
Belüftung vorhanden sein (gilt
nicht für Geräte, die nur Luft
in den Raum ablassen).
•
Das Symbol des durchge-
strichenen Mülleimers besagt,
dass dieses Elektronikgerät
am Ende seiner Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt
werden darf. Dieses muss vom
Endnutzer einer getrennten
Sammlung zugeführt werden.
Zur Rückgabe stehen hierfür
kostenfreie Sammelstellen für
Elektroaltgeräte sowie ggf.
weitere Annahmestellen für
die Wiederverwendung zur
Verfügung. Die Adressen kön-
nen Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung erhalten.
• Ebenso sind Vertreiber mit
einer Verkaufsfläche von min-
desten 400 Quadratmetern
für Elektro- und Elektronik-
geräte sowie Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Ge-
samtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern,
die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen,
dazu verpflichtet unentgeltlich
alte Elektro- und Elektronikge-
räte zurückzunehmen. Diese
müssen bei der Abgabe eines
neuen Elektro- oder Elektronik-
gerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen
sowie ohne Kauf eines Elek-
tro- oder Elektronikgerätes auf
Verlangen des Endnutzers bis
zu drei Altgeräte pro Geräteart,
die in keiner äußeren Abmes-
sung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen. Bei einem Ver-
trieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln
gelten als Verkaufsflächen des
Vertreibers alle Lager- und
Versandflächen.
• Sofern das alte Elektro- bzw.
Elektronikgerät personenbe-
zogene Daten enthält, sind
Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es
zurückgeben.
• Ebenso sind dem Gerät vor
der Entsorgung sämtliche Bat-
terien, Akkus oder Leuchtmittel
zu entnehmen, soweit dies
ohne Zerstörung des Geräts
möglich ist. Die entnommenen
Batterien, Akkus und Leucht-
mittel sind einer separaten
Sammlung zuzuführen.
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