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Entsorgung
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräte nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Entsor-
gung zuzuführen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zur fachgerechten Ent-
sorgung an öffentliche Entsorgungsträger, an Vertreiber oder an Geberit zurückzugeben. Zahl-
reiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind zur unentgeltlichen Rücknahme von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Für eine Rückgabe an Geberit ist mit der
zuständigen Vertriebs- oder Servicegesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an eine
Entsorgungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Falls personenbezogene Daten im Altgerät gespeichert sind, sind Endnutzer selbst dafür ver-
antwortlich, diese vor der Abgabe an eine Entsorgungsstelle zu löschen.
Kontakt
Geberit International AG
Schachenstrasse 77, CH-8645 Jona
documentation@geberit.com
www.geberit.com
Dokumentationsbeauftragter
Jörg Schneider, Product Compliance, Geberit International AG, CH-8645 Jona, Schweiz
Konformität
Konformitätserklärung zu Geberit Pressgeräten
Die entsprechende Konformitätserklärung liegt dem Pressgerät bei. Sollte die Konformitätser-
klärung fehlen, kann diese von der zuständigen Geberit Vertriebsgesellschaft angefordert wer-
den.
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