3.6.2.3 Betriebsstörungen bei der Ausstattungsoption mit
Kühlaggregat
•
Der Kompressor des Kühlaggregats ist mit einem
internen Wicklungsschutz ausgestattet, der bei
Übersteigen einer bestimmten Wicklungstemperatur
öffnet. Es kann bis zu einer Stunde dauern, bis der
Wicklungsschutz wieder schließt und das Gerät
weiterläuft.
•
Sollte es zu häufigem Abschalten kommen, informieren
Sie die für Sie zuständige Service-Vertretung der
Sartorius AG.
•
Stellen Sie sicher, dass die Lüftungsgitter nicht versenkt
sind und das Gerät einen ausreichenden Wandabstand
hat.
3.7
Gewährleistung und Kundendienst
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, haben alle
Geräte der Sartorius Stedim Biotech GmbH eine
Gewährleistung gemäß den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab Lieferdatum.
•
Die Gewährleistung gilt für Defekte und fehlerhaften
Betrieb bedingt durch Konstruktions-, Herstellungs- und
Materialfehler, jedoch nicht für Störungen, die auf
Fehlbedienungen und unsachgemäße Behandlung und
Verwendung zurückzuführen sind, sowie nicht für Teile,
die durch übliche Abnutzung defekt werden und nicht
für Verbrauchsmaterialien.
•
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Benutzer oder
nicht autorisierte Drittpersonen das Gerät technisch
verändern bzw. Ausrüstungen, Komponenten und
Zubehör verwenden, welche die Sartorius Stedim Biotech
GmbH nicht für den Einsatz in Verbindung mit der
Schütteltruhe CERTOMAT ® BS-T freigegeben hat.
Defekte können durch Ihre Service-Vertretung der
Sartorius AG repariert werden oder durch autorisiertes
Servicepersonal vor Ort. Im Fall eines Defektes
informieren Sie bitte Ihre Sartorius AG - Vertretung oder
direkt:
Sartorius AG
Servicezentrum Nord
Weender Landstraße 94-108
37075 Göttingen
Telefon +49.551.308.3729 / 3740 / 3741
Fax +49.551.308.3730
•
Bei Reparaturen dürfen nur Ersatzteile verwendet
werden, die von der Sartorius Stedim Biotech GmbH für
die CERTOMAT ® BS-T freigegeben wurden.
•
Sie können defekte Geräte an die Sartorius AG
zurücksenden.
Eingeschickte Geräte müssen sauber, in hygienisch
einwandfreiem Zustand und sorgfältig verpackt sein.
Teile, die durch Medien und Medienbestandteile
verunreinigt wurden, müssen gereinigt, dekontaminiert,
desinfiziert oder auch sterilisiert werden, gemäß den für
den Anwendungsbereich geltenden Sicherheits-
richtlinien, z.B. zur chemischen oder biologischen
Sicherheit.
Der Absender muss die Einhaltung der Sicherheits-
richtlinien nachweisen. Dazu ist die beigefügte
Dekontaminationserklärung ausgefüllt und
unterschrieben dem Gerät beizufügen. Ohne
Unbedenklichkeitsnachweis oder Beschreibung
durchgeführter Maßnahmen werden Geräte nicht
repariert.
Transportschäden sowie die nachträgliche Reinigung
und Desinfektion, falls notwendig, gehen zu Lasten des
Absenders.
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