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Die Lampe ist für den folgenden Anwendungszweck bestimmt: Aushärtung von
DE
Materialien mit sichtbarem Licht. Die Lampe wird exklusiv für Heinrich König GmbH
& Co. KG hergestellt und darf nur für die Aushärtung lichthärtender Füllstoffe verwendet werden.
BEDIENUNG, WARTUNG UND ARBEITSSICHERHEIT
Gefahrengruppe 2
Achtung – Gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung durch dieses Produkt möglich
Betrieb und Wartung darf nur durch entsprechend qualifiziertes und geschultes Personal
durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen müssen Anwender und
Wartungspersonal VOR der ersten Anwendung bzw. Wartung die Anleitung gründlich lesen und
die darin enthaltenen Warnhinweise befolgen.
Diese Anleitung muss allen Anwendern und dem Wartungspersonal jederzeit zur Verfügung
stehen. Vorzugsweise sollte sich die Anleitung in der Nähe des Anwendungsbereiches befinden.
ARBEITSSCHUTZ
ExPOSITION GEGENüBER SICHTBARER STRAHLUNG
Übermäßige Exposition gegenüber sichtbarer Strahlung kann Gesundheitsschäden verursachen,
wie z.B. Hautverbrennungen und Netzhautschädigungen.
Die Lampe ist eingestuft in die Risikoklasse 2 – geringes Risiko, gemäß BS EN 62471 : 2008
Fotobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen.
Dies bedeutet, dass die Lampe innerhalb 0,25 Sekunden (Schrecksituation) weder Blaulicht noch
thermisch Netzhaut gefährdend ist. Das Risiko von Gesundheitsschädigungen reduziert sich
mit zunehmender Entfernung, z.B. beträgt die Entfernung, bei der die Lampe in Risikogruppe
1 eingestuft würde, 1,23 Meter und eine Einstufung in keinerlei Risikogruppe würde bei einer
Entfernung von 9,3 Meter erfolgen. Die Exposition gegenüber sichtbarem Licht am Arbeitsplatz
unterliegt der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung 2010, welche am
27. April 2010 die Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung in Kraft gebracht
hat. Diese enthält gesetzlich vorgeschriebene Expositionsgrenzwerte, die auf jene basieren,
die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung festge-
legt wurden. Wenn Personen sichtbarem Licht aus künstlichen Quellen ausgesetzt sind, muss
überprüft werden, wie hoch das Risiko von Gesundheitsschädigungen ist und der persönliche
Lichtexpositionswert ermittelt und mit den Expositionsgrenzwerten verglichen werden. Wo der
persönliche Expositionswert mit den Expositionsgrenzwerten übereinstimmt, soweit praktisch
durchführbar, kann das Risiko für die Mehrheit der Bevölkerung als niedrig und hinreichend
kontrolliert betrachtet werden. Wo der persönliche Expositionswert die Expositionsgrenzwerte
übersteigt, müssen zusätzliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden, die die Exposition
bis unter die Expositionsgrenzwerte verringert.
KONTROLLMASSNAHMEN
Ziel ist es sicherzustellen, dass bei keiner Person die Expositionsgrenzwerte gegenüber sichtbarem Licht
für die ungeschützte Haut und die Augen überschritten werden. Dies kann durch eine Kombination
der folgenden Kontrollmethoden erreicht werden: administrative und persönliche Schutzausrüstung.
Besondere Bedeutung sollte auf administrative Kontrollmaßnahmen gelegt wer-
den, um die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung einzuschränken.
ADMINISTRATIVE KONTROLLMASSNAHMEN
a) GEfAHRENBEWUSSTSTEIN: Der Anwender sollte den sichtbaren Lichtstrahl immer vom
Körper weg halten und niemals direkt auf die ungeschützte Haut oder die Augen einer ande-
ren Person leuchten. Alle Personen, die sichtbarem Licht ausgesetzt sein könnten, welches die
Expositionsgrenzwerte überschreitet, müssen ausreichende Informationen, Anweisungen und
Unterweisungen erhalten, um die damit verbundenen Risiken für ihre Gesundheit zu erkennen
und in der Lage sein, Vorkehrungen zu treffen, um mit dem Risiko angemessen umgehen zu
können. Personen, die ungewöhnliche Reaktionen oder Gesundheitsschäden feststellen, die
auf die Exposition von sichtbarem Licht zurückgehen könnten, sollten zuerst eine entsprechend
qualifizierte Person zu Rate ziehen, bevor sie weiter exponiert werden.
b) Einhalten der Expositionsgrenzwerte des sichtbaren Lichts gegenüber unge-
schützter Haut und Augen gemäß den Kontrollvorschriften für künstliche optische
Strahlung am Arbeitsplatz 2010. Die Expositionsgrenzwerte des sichtbaren Lichts liegen
unter dem Grenzwert sichtbaren Lichts,bei dem erkennbare Gesundheitsschäden auftreten
können und erhebliche Sicherheitsabstände erfordern. Wenn der Grenzwert für die zulässige
Höchstexposition überschritten wird, muss die Bestrahlungsstärke des sichtbaren Lichts durch
geeignete Schutzmaßnahmen reduziert werden. Diese könnten sein, größerer Abstand zur
Lichtquelle, Verkürzung des Expositionszeitraums, Sicherheitsabdeckung oder als letztes Mittel
Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung.
REfLEKTIERTES SICHTBARES LICHT
Viele Oberflächen, insbesondere glatte und/oder stark reflektierende und/oder helle, sind oft
gute Lichtreflektoren.
Hinweisschilder und -zeichen – sollten verwendet werden, um auf das Vorhandensein von
sichtbarem Licht hinzuweisen, welchem Personen in einem Maß ausgesetzt sein könnten, das
die Grenzwerte überschreitet.
PERSöNLICHE SCHUTZAUSRüSTUNG
Hautschutz – Die wirkungsvollste Methode, die Haut vor sichtbarem Licht zu schützen, ist, sie zu
bedecken. Gefährdete Bereiche sind für gewöhnlich: Handrücken, Unterarme, Gesicht und Hals.
Alle anderen Bereiche werden meistens durch Kleidung bedeckt. Die Hände können durch Tragen
von Handschuhen geschützt und Arme mit langen Ärmeln bedeckt werden, der Stoff sollte nur ge-
ring lichtdurchlässig sein. Im Allgemeinen bieten dunkle, schwere Stoffe mit einer geschlossenen
Struktur einen höheren Lichtschutz als helle, leichte Stoffe mit einer offenen Struktur. Das Gesicht
wird mit einer 455nm Gesichtschutzmaske geschützt, die ebenfalls für den Schutz der Augen sorgt.
Augenschutz – Wir empfehlen, dort wo die persönliche Exposition gegenüber sichtbarem Licht
erheblich sein, dass alle betroffenen Personen immer 455nm Schutzbrillen tragen, um sich vor
einem eventuellen Restrisiko zu schützen.
BETRIEB
Vor dem Einschalten, bitte Folgendes beachten. Im Zweifelsfall nicht in Betrieb nehmen.
NIEMALS in Betrieb nehmen:
a) im falle einer sichtbaren Beschädigung von Lampe oder der Batterie.
b) ohne die notwendigen Kontrollmaßnahmen hinsichtlich Schutz vor Überschreitung der
Lichtexpositionsgrenzwerte.
EINSCHALTEN
Der Anwender sollte immer den sichtbaren Lichtstrahl vom Körper weg halten und niemals
auf die ungeschützte Haut oder Augen einer anderen Person leuchten. Zum Ein- und aus-
schalten benutzen Sie den Schalter auf der Rückseite der Lampe. Nach dem Einschalten,
erreicht die Lampe nahezu sofort ihre Höchstleistung.
REINIGUNG DER GLASSCHEIBE
Um eine bestmögliche Leistung zu gewährleisten, halten Sie die Glasscheibe sauber. Wischen
Sie mit einem weichen, feuchten, fusselfreien Tuch über das Glas. Verwenden Sie keine Seife,
Reinigungs- oder Scheuermittel.
TECHNISCHE DATEN
Da unsere Produkte ständig weiterentwickelt werden, behalten wir uns das Recht vor technische
Daten ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Sichtbare Lichtquelle
455nm Single-Chip LED
Aufheizzeit
Sofort
Heißzündung
Nein
Maße
145 mm x 44 mm (ø)
Gewicht
150g
Schutzart:
IP64
Betriebstemperaturbereich: -20°C - 35°C
Stromversorgung:
18650 - Wiederaufladbare Li-ion Batterie
Lebensdauer:
Abhängig von der Anzahl der Ein/Aus-Schaltzyklen.
ENTSORGUNG VON ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN GERäTEN UND BAUTEILEN
Im Interesse unserer Umwelt und um die verwendeten Rohstoffe möglichst vollständig zu
recyceln, ist der Verbraucher aufgefordert, gebrauchte und defekte Geräte zu den öffentlichen
Sammelstellen für Elektroschrott zu bringen. Das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne mit
Rädern bedeutet, dass dieses Produkt an einer Sammelstelle für Elektronikschrott abgegeben
werden soll, um es durch Recycling einer bestmöglichen Rohstoffwiederverwertung zuzufüh-
ren. Somit werden Sie Ihren gesetzlichen Pflichten gerecht und tragen zum Umweltschutz bei!