Wichtige Hinweise über Abluftbetrieb
WARNUNG
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu Vergiftungen führen. Immer
für ausreichend Zuluft sorgen, wenn das Gerät im Abluftbetrieb
gleichzeitig mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte verwendet wird.
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-, öl-, holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter) beziehen Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum und
führen die Abgase durch eine Abgasanlage oder ein Kamin ins Freie. In Verbindung mit einer
eingeschalteten Dunstabzugshaube wird der Küche und den benachbarten Räumen Raumluft
entzogen - ohne ausreichende Zuluft entsteht ein Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin oder
Abzugsschacht werden in die Wohnräume zurückgesaugt.
• Es muss daher immer für ausreichende Zuluft gesorgt werden
• Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt die Einhaltung des Grenzwertes nicht sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann möglich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht überschreitet. Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht
verschließbare Öffnungen, z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung mit einem Zuluft- /
Abluftmauerkasten oder durch andere technische Maßnahmen, die zur Verbrennung benötigte
Luft nachströmen kann. Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des zuständigen
Schornsteinfegermeisters hinzu, der den gesamten Lüftungsverbund des Hauses beurteilen
kann und Ihnen die passende Maßnahme zur Belüftung vorschlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
WARNUNG
Brandgefahr wegen der Funken. Gerät nur dann in der Nähe einer
Feuerstätte für feste Brennstoffe (z.B. Holz oder Kohle) installieren,
wenn eine geschlossene, nicht abnehmbare Abdeckung vorhanden ist.