3. Sicherheit
Der Betreiber ist verpflichtet das Typenschild lesbar zu halten.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber sicherstellen,
dass eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist und
■
bei Bedarf jederzeit Hilfe zur Stelle ist.
dass das Bedienpersonal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen
■
von Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Umweltschutz unterwiesen
DE
wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthal-
tenen Sicherheitshinweise kennt.
dass das Gerät gemäß der bestimmungsgemäßen Verwendung für
■
den Anwendungsfall geeignet ist.
dass die persönliche Schutzausrüstung verfügbar ist.
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3.5 Personalqualifikation
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen
Vorschriften, geltenden Normen und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig
zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist speziell
für das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die
relevanten Normen und Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss
die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfall-
verhütung erfüllen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes
Wissen, z. B. über aggressive Messstoffe.
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WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
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Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkei-
ten nur durch Fachpersonal nachfolgend beschriebener
Qualifikation durchführen lassen.
▶
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen
fernhalten.
WIKA Betriebsanleitung Typ TR36