EU-Richtlinien Konformitätserklärung
Hiermit erklärt Motorola Inc., dass sich das Gerät P790 in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und
den übrigen einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/
EC befi ndet.
Die Übereinstimmungserklärungen können unter www.motorola.com/rtte
eingesehen werden.
Schutz der Umwelt durch Recycling
Produkte von Motorola, die dieses Zeichen tragen, dürfen nicht als
Hausmüll entsorgt werden.
Recycling von Mobiltelefonen und Zubehör
Mobiltelefone oder elektronisches Zubehör, wie Ladegeräte oder
Headsets, dürfen nicht als Hausmüll entsorgt werden. In manchen Ländern
wurden spezielle Sammelsysteme für Elektroschrott eingerichtet. Nähere
Informationen erteilen örtliche Behörden. Falls keine Sammelsysteme
verfügbar sind, wenden Sie sich bzgl. der Entsorgung Ihres Motorola
Mobiltelefons oder des elektonischen Zubehörs an ein von Motorola
autorisiertes Servicecenter.
FCC Nutzerhinweis
Benutzer dürfen keine Veränderungen am Gerät vornehmen. Veränderungen,
die nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt worden sind, können die
Entziehung der Nutzungserlaubnis des Gerätes zur Folge haben. Siehe auch
47 CFR Sec. 15.21.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen von Teil 15 der FCC Regulation und
RSS-210/RSS-139 der Industry Canada. Die Nutzung des Geräts unterliegt den
folgenden Bedingungen: (1) Das Gerät darf keine gefährliche Überlagerung
verursachen und (2) das Gerät muss jede Überlagerung akzeptieren,
auch solche die einen ungewollten Betrieb verursachen. Siehe auch
47 CFR Sec. 15.19(3).
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