Sicherheitsvorschriften für das FineCoat-Spritzen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen
sind geregelt in:
a)
Europäische Norm „Spritz- und Sprühgeräte für
Beschichtungsstoffe – Sicherheitsanforderun-
gen" (EN 1953: 1998).
b)
Die Berufs-Genossenschaftliche-Vorschriften
„Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern" (BGV D15)
und „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"
(BGV D25).
c)
Richtlinien zu Bau- und Ausführungsanforderun-
gen für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der
gewerblichen Berufsgenossenschaften
(ZH1/406).
d)
Die Berufs-Genossenschaftliche-Regeln „Richt-
linien für die Vermeidung von Zündgefahren in-
folge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132).
1.
Lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig und be-
folgen Sie die darin gegebenen Anweisungen, um
Gefährdungen zu vermeiden.
2.
Es dürfen nur Beschichtungsstoffe mit einem
Flammpunkt von 21° C oder darüber, ohne zu-
sätzliche Erwärmung, verspritzt werden.
3.
In Betriebsstätten, welche unter die Explosions-
schutz-Verordnung fallen, darf das Gerät nicht
benutzt werden.
4.
Beim Spritzen dürfen in der Umgebung keine
Zündquellen vorhanden sein; z.B. offenes Feuer,
Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Tabak-
Pfeifen, Funken, glühende Drähte, heiße Ober-
flächen, usw.
5.
Achtung Verletzungsgefahr durch Injektion!
Nie die Spritzpistole auf sich, Personen und
Tiere richten.
Bei Arbeitsunterbrechung ist die Spritzpistole
gegen unbeabsichtigtes Betätigen zu sichern
(siehe Seite 5, Abb. 11).
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d
6.
7.
8.
9.
10. Die zu beschichtenden Werkstücke müssen geer-
11. Bei der Gerätereinigung mit Lösemittel darf in kei-
12. Je nach Transportmittel ist das Gerät mit geeigne-
13. Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen den
14. Arbeiten oder Reparaturen an der elektrischen Aus-
1
Bei Spritzarbeiten Atemschutz tragen.
Dem Benutzer ist eine Atemschutzmaske zur Verfü-
gung zu stellen (Berufs-Genossenschaftliche Re-
geln „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgerä-
ten" (BGR 190), Berufs-Genossenschaftliche-Vor-
schriften „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern" (BGV
D15) und „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"
(BGV D25).
Zur Vermeidung von Berufskrankheiten sind bei
Aufbereitung, Verarbeitung und Gerätereinigung die
Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der ver-
wendeten Stoffe, Lösemittel und Reiniger zu be-
achten. Zum Schutz der Haut sind Schutzkleidung,
Handschuhe und eventuell Hautschutzcreme erfor-
derlich.
Aus sicherheitstechnischen Gründen keine Lö-
se- und Reinigungsmittel auf Basis von 1.1.1-
Trichlorethan oder Methylenchlorid verarbeiten.
Achtung: Beim Arbeiten mit dem Fine Coat
Spritzsystem in Räumen wie auch im Freien ist
darauf zu achten, dass keine Lösemitteldämpfe
zum Turbogebläse hintreiben oder sich lösungs-
mittelhaltige Dämpfe im Bereich des Turboge-
bläses bilden.
Aufstellen des Turbogebläses auf der vom
Spritzobjekt abgewandten Seite. Im Freien
Windrichtung beachten. Beim Arbeiten in Räu-
men muss eine ausreichende Luftbewegung zur
Abführung der Lösemitteldämpfe gewährleistet
sein.
Ein Mindestabstand Turbogebläse – Spritzobjekt
von 3 m ist einzuhalten.
Absauganlagen sind entsprechend lokaler Vor-
schriften bauseits zu erstellen.
det sein.
nem Fall in einen Behälter mit nur kleiner Öffnung
(Spundloch) gespritzt werden. Bildung eines explo-
sionsfähigen Gas-/Luftgemisches. Der Behälter
muss geerdet sein.
ten Befestigungsmitteln zu sichern.
Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
rüstung nur von einer Elektrofachkraft durchführen
lassen. Auch dann, wenn Hinweise in der Betriebs-
anleitung sind. Für unsachgemäße Installation wird
keine Haftung übernommen.