3. Sicherheitsabstände
Zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen Ma-
terialien (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoff-
verkleidungen, Vorhänge usw.) sind folgende
Sicherheitsabstände einzuhalten:
Im Strahlungsbereich der Feuerraumscheibe (Abb.
1): 90 cm vor und 40 cm neben dem Kaminofen.
*Außerhalb des Strahlungsbereiches ist hin-
ter dem Kaminofen ein Abstand von 6 cm bei
Rauchrohr-Anschluss oben und 3 cm bei Rauch-
rohr-Anschluss hinten zu brennbaren Materialien
einzuhalten (Abb. 1).
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine
Bodenplatte aus nicht brennbarem Ma-
terial vorgeschrieben (z. B. Fliesen, Si-
cherheitsglas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss über die seitliche
Feuerraumöffnung 50 cm herausragen,
sie muss den Grundriss des Ofens vorne
10 cm und hinten 17 cm überragen.
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40
Abb. 1
17
50
10
Abb. 2
4. Mehrfachbelegung bei raumluftunab-
hängiger Betriebsweise
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise des Car-
tago ist unter folgenden Voraussetzungen der
Anschluss an mehrfach belegte Schornsteine mög-
lich:
VORSICHT!
Alle angeschlossenen Feuerstätten müs-
sen sich in der gleichen Nutzungseinheit
bzw. im selben Wirkungsbereich der Lüf-
tungsanlage befinden.
Angaben in cm
Die Eintrittsöffnungen für die Verbren-
nungsluftleitungen befinden sich in glei-
chen Druckverhältnissen, windbedingte
Druckschwankungen sind zu vermeiden.
Bei Anschluss an einen LAS/LAF-Schorn-
stein muss dieser über eine Zulassung zur
Mehrfachbelegung für Feuerstätten für
feste Brennstoffe verfügen.
HINWEIS!
Boden-
Die bauaufsichtliche Zulassung für den
platte
raumluftunabhängigen Betrieb des Ka-
minofens Cartago können Sie als PDF auf
www.hase.de einsehen und ausdrucken.
Angaben in cm
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