Stecker X6: Türzonen-Relaisausgänge; Stecker X6: Relais Kontakt - Anschluss Türzonenanzeige; Stecker X7: Türüberbrückung; Stecker X8 (Optional): Inspektion - Kübler PSU01 Instructions D'utilisation

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5.4.2 Stecker X6: Türzonen-Relaisausgänge
Diese Klemmen 22, 23, 24 dienen als Eingänge für eine externe UCM Auswerteeinheit. Sie können
zur Auswertung der UCM Zone herangezogen werden, da sie wie klassische Magnetschalter zu sehen
sind und diese ersetzen.
Diese Klemmen 22 und 23 schließen mit dem gemeinsamen Potential auf Klemme 24, wenn sich die
Kabine in einer Türzone befindet.
5.4.3 Stecker X6: Relais Kontakt – Anschluss Türzonenanzeige
Die Notstromversorgung über eine 12 V Batterie ist optional und dient nur der Türzonenanzeige. Falls
die Spannung unter 20 V abfällt, geht die PSU01 in einen Fehlerzustand, öffnet alle Relais und es wird
nur noch noch die Türzone +/- 70 mm über die Klemmen 20 und 21 emuliert, um eine Notbefreiung zu
vereinfachen. Dieser Kontakt schließt wenn sich die Kabine in einer Türzone befindet.
5.4.4 Stecker X7: Türüberbrückung
Die Klemmen 26 und 27 dienen zur Überbrückung der Türkontakte und sind je nach Anforderung der
Steuerung geöffnet oder geschlossen.

5.4.5 Stecker X8 (optional): Inspektion

Die Inspektion wird so verdrahtet, dass im Normalbetrieb 24 VDC am Inspektionseingang (Port X8)
liegen und im Inspektionsbetrieb diese 24 VDC abfallen. Somit erkennt die PSU01 ob sich der Aufzug
in Inspektion befindet oder nicht.
Um kapazitiven Einkoppelungen vorzubeugen müssen unbedingt die allgemeinen Richtlinien dieses
Kapitels sowie die Erfordernisse der Wartung (siehe weiter unten) berücksichtigt werden.
Diese Kontakte sind redundant aber nicht selbstprüfend ausgelegt
und dürfen nur als Schachtinformation für eine Sicherheitsschal-
tung nach EN81-20 5.6.7 verwendet werden. Die entsprechende
Sicherheitsschaltung muss ein Fehlverhalten der Kontakte erkennen
können. Ein Redundanzverlust der Ausgangskontakte ist durch geei-
gnete Maßnahmen zu verhindern/erkennen.
Eine externe Sicherheitsschaltung zur Brückung von Türen ist explizit
verboten.
DE - Seite 19 (R60953.0009 3)

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