VII. Die Garantie erlischt, wenn das Produkt nicht durch ELAC oder einen autorisierten Fachhändler geöffnet,
verändert oder repariert wird. Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht
wird.
VIII. Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist von ELAC oder
von einem autorisierten Fachhändler des Landes, in welchem das Produkt erworben wurde, kostenlos
behoben. Dies geschieht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist. Nach Ermessen von ELAC oder
des autorisierten Fachhändlers kann die Garantieleistung auch in einem Austausch des betroffenen Produktes
erfolgen. Soweit baugleiche Produkte nicht mehr verfügbar sind, kann ein Austausch in Form eines anderen
Produktes erfolgen, welches der gleichen Preis- und Qualitäts-Klasse entspricht.
Das Eigentum der ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Produkte geht auf ELAC über.
IX. Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber ELAC oder einem autorisierten Fachhändler
innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels bekanntgegeben werden. Im Garantiefall muss
ELAC oder dem autorisierten Fachhändler das bemängelte Produkt und eine Kopie des Original-Kaufbeleges
übergeben werden. Aus diesen Belegen müssen sich folgende Informationen ergeben:
a) Name und Adresse des Fachhändlers
b) Datum und Ort des Kaufes
c) Artikelbezeichnung, Produkttyp und Seriennummer
Zur Bearbeitung des Garantiefalles und Rücksendung etwaig reparierter oder ausgetauschter Produkte ist eben-
falls die Angabe des Namens und der Adresse des Käufers erforderlich.
Versandadresse für Rücksendungen:
ELAC Electroacustic GmbH
Fraunhoferstraße 16
24118 Kiel
Deutschland
Informationen über die autorisierten Fachhändler erfahren Sie auch über die Homepage www.elac.de.
Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallenden Produktes, kann ELAC dem
Anspruchsteller eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
X. Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung des Produktes an den erstmaligen Endkunden.
Die Garantiefrist beträgt für alle Produkte der ELAC Electroacustic GmbH: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Sie verlängert sich um drei weitere Jahre Werksgarantie (ein weiteres Jahr bei Aktivboxen, Aktivsubwoofern,
SurroundSets und Aktivelektronik), wenn sich der Käufer bei ELAC registrieren lässt.
XI. Diese Herstellergarantie ist die einzige Garantie, welche ELAC für ihre Produkte gewährt. Sie geht allen
sonstigen, mündlichen oder schriftlichen Garantiebedingungen vor. Eine Garantieleistung bewirkt keine
Verlängerung der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in Gang.
Die Haftung ist auf den Wert des Produktes beschränkt. ELAC haftet nicht für weitere eintretende Schäden oder
Verluste direkter oder indirekter Art. Dies gilt nicht für Schäden, welche aufgrund Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit durch ELAC herbeigeführt wurden.