22. Sicherheitshinweise und Restrisiken
1) Die Angaben des Typenschildes müssen beachtet werden.
2) Das Bett darf nicht betrieben werden, wenn es Mängel aufweist, durch die Personen gefär-
det werden können.
3) Der Anwender muss sich vor der Anwendung des Bettes von der Funktionssicherheit und
dem ordnungsgemäßen Zustand des Bettes überzeugen.
4) Das Bett muss u.U. täglich oder bei jedem Schichtwechsel einer Funktionsprüfung unter-
zogen werden, damit gewährleistet ist, dass das Bett ohne Gefahren für den Patienten und
den Anwender bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
5) Die Verstellungen der Seitensicherungen sind durch das Personal vorzunehmen. Das Pfle-
gepersonal muss sich bei der Verstellung der Liegeflächenpositionen davon überzeugen,
dass der Bewohner nicht mit den Seitensicherungen in Berührung kommt, damit Quet-
schungen von Hand, Bein oder sonstigen Körperteilen vermieden werden.
6) Extremes seitliches Hinauslehnen des Oberkörpers ist zu vermeiden.
7) Seitensicherungen nicht über 75 kg in senkrechter und 50 kg in waagerechter Richtung
belasten.
8) Je nach körperlicher und geistiger Verfassung des Patienten sind die Funktionen am Hand-
schalter zu sperren bzw. freizugeben. Die Wirksamkeit der Sperrfunktionen muss am Hand-
schalter überprüft werden.
9) Da das System über Akkubetrieb gespeist werden kann, reicht es nicht aus, bei Fehlfunkti-
onen der Motoren den Netzstecker zu ziehen. Tritt eine Fehlfunktion auf, bitte Kontakt mit
dem Kundendienst aufnehmen.
10) Netzanschlussleitung und Zuleitung zum Handschalter quetschsicher verlegen und keine
Gegenstände auf Anschluss- und Zuleitungen stellen.
11) Werden die Lagerungs- und Höhenverstellfunktionen durchgeführt, ist darauf zu achten,
dass der Sicherheitsschlüssel nicht steckt oder sich in Handschalternähe (Eingriffsbe-
reich des Bewohners) befindet. Durch die nicht sachgemäße Freigabe über den Sicher-
heitsschlüssel können für den Bewohner risikobehaftete Positionen erreicht werden, wie
beispielsweise eine falsch angewendete Trendelenburg Position.
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