zwischen Servicecenter und Kunde
entstehen
– Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder
als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
– Folgeschäden, welche auf einem Man-
gel dieses Produktes beruhen (es kön-
nen für diesen Fall jedoch Ansprüche
aus Produkthaftung oder aus an-
deren zwingenden gesetzlichen
Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaus-
tausch verlängern in keinem Fall die
Garantiezeit.
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