TEUTONIA RUNDUM SORGLOS GARANTIE
Garantie für den Erwerb von neuen Kinderwagen & Zubehör
der NWL Germany Service GmbH
1. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, profitieren alle Verbraucher beim Kauf eines neuen
teutonia Kinderwagens oder Zubehör (im Folgenden als Produkt bezeichnet) von einer zwei jährigen gesetz-
lichen Gewährleistung.
2. Zusätzlich zu der in Punkt 1 erwähnten gesetzlichen Gewährleistung gewährt die Newell Rubbermaid Gruppe
(im Folgenden hier als teutonia bezeichnet) beim Kauf eines neuen teutonia Kinderwagens und teutonia
Zubehörs (im Folgenden nur noch als Produkt bezeichnet) 3 Jahre „Rundum Sorglos" Garantie ab Kaufda-
tum. teutonia garantiert, dass das erworbene Produkt frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist.
Diese Bestimmungen gelten für alle Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der
Schweiz und Russland gekauft werden.
3. Welche Mängel im Detail abgedeckt werden und welche nicht, können Sie der Tabelle unter Ziffer 11
entnehmen.
4. Die gesamte Laufzeit der Garantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung nach dem Kaufdatum
mit Übergabe des Produktes durch einen qualifizierten teutonia Fachhändler. Der Beginn der Laufzeit wird
durch den qualifizierten Fachhändler im Übergabe-Check (siehe Bedienungsanleitung) dokumentiert oder
auf dem Original-Kaufbeleg. Mit Übergabe des Produktes hat der Garantienehmer unverzüglich das Produkt
auf Mängel zu überprüfen und diese dem qualifizierten Fachhändler unverzüglich mitzuteilen.
5. Voraussetzung für die Leistung aus dieser Garantie ist, dass ein Kaufnachweis mit Original-Kaufdatum über
den Erwerb von einem qualifizierten teutonia Händler vorliegt, sowie – soweit verfügbar – der vollständig
ausgefüllte und unterzeichnete Übergabe-Check (siehe Bedienungsanleitung). Die Seriennummer des Pro-
dukts ist vorhanden und darf nicht entfernt werden. teutonia gewährt keine Garantie, wenn das Produkt
gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde.
6. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt (siehe Ziffer 11), kann teutonia nach eigener
Wahl den Mangel selbst beheben, durch einen qualifizierten Fachhändler oder Service Center beseitigen
lassen (Nachbesserung) oder ein neues Produkt liefern (Ersatz). Im Falle der Nachbesserung kann teutonia
nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder Instand setzen oder austauschen. Da teutonia
sich das Recht vorbehält die Produktion eines Modells, eines Ersatzteils, einer Farbe, eines Stoffs oder
eines Accessoires einzustellen, ist es das Recht von teutonia dem Kunden während der Garantiezeit ein
Produkt, ein Ersatzteil, eine Farbe oder einen Stoff von mindestens vergleichbarer Qualität als Ersatz zur
Verfügung zu stellen.
7. Für die Abwicklung der unter Ziffer 6 genannten Rechte gilt Folgendes:
a. Ansprüche aus Garantie können ausschließlich bei qualifizierten teutonia Fachhändlern im Europäi-
schen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz und Russland gelten gemacht werden. Wird das Pro-
dukt in einem anderen Gebiet als dem Gebiet des EWR, der Schweiz und Russland ausgeliefert, kann
die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.
b. Ersetzte Teile werden Eigentum von teutonia und seinen lokalen Tochtergesellschaften.
c. Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird bis zum Ablauf
der ursprünglichen Garantiefrist des Produktes entsprechend Garantie geleistet. Dies gilt ebenso für ein
Produkt, das nachgeliefert wurde. Eine Nachbesserung oder ein Ersatz berechtigen somit nicht zu einer
Verlängerung der Garantiezeit.
d. Wird das Produkt wegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, betriebsunfähig, ist der Garanti-
enehmer verpflichtet mit seinem qualifizierten teutonia Fachhändler unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort & Stelle, in seiner Werkstatt oder bei teutonia
durchgeführt werden müssen.
e. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind von der Garantie we-
der Ersatzansprüche, wie z.B. die Stellung eines Leih-Kinderwagens für die Dauer der Nachbesserungen,
noch Schadensersatzansprüche umfasst.
f. Liefert teutonia aufgrund eines Garantieanspruchs ein neues Produkt, so kann teutonia vom Garanti-
enehmer Rückgabe des mangelhaften Produktes verlangen und eine angemessene Entschädigung für
die Nutzung des zurückgegebenen Produktes nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
buches über den Rücktritt gemäß §§ 346 -348 BGB verlangen. Diese Nutzungsgebühr wird proportional
zur Nutzungszeit nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsperiode berechnet. Eine solche Nutzungs-
gebühr darf nur in Deutschland erhoben werden. Die Rücknahme des mangelhaften Produktes, sowie
die Lieferung eines neuen Produktes erfolgt ausschließlich zum qualifizierten Fachhändler, bei dem der
ursprüngliche Kauf getätigt wurde.
8. Schlägt die – unter Beachtung vorstehender Ziffer 6 geltend gemachte – Nachbesserung fehl, insbesondere
wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversu-
che unzumutbar sind, kann der Garantienehmer von teutonia ausschließlich Lieferung eines mangelfreien
Produktes verlangen. Ziffer 7f gilt entsprechend.
38