fig. 5.1
min. 10 cm
C
C
C
B
A
F
A
D
D
E/A
technischen Datenblatt des Produkts am Ende
des Produkthefts beachten.
fig. 5.2
Außen muss ein bleibendes, nicht verschließbares
Lüftungsgitter angebracht werden; an besonders
windigen und der Witterung ausgesetzten Stellen
ist ein Regen- und Windschutz vorzusehen.
Sicherstellen, dass der Lufteinlass so positioniert
ist, dass er nicht versehentlich verstopfen kann.
Falls an der Wand hinter dem Ofen kein
Außenlufteinlass angebracht werden kann (keine
Außenwand), muss die Öffnung an einer anderen
Außenwand des Aufstellungsraumes angebracht
werden (Fig. 5.2.1).
PA
Sollte es nicht möglich sein, im Raum einen
Außenlufteinlass
anzubringen,
kann
er
in
einem benachbarten, über ein Lüftungsgitter
L= max 4 m
ständig mit dem Aufstellungsraum verbundenen
Raum ausgeführt werden. (Abb. 5.2.1) - C =
Ø 80 mm
Rollladenkasten, G = Gitter, S = Rollladen)
Die
UNI-Norm
10683
untersagt
die
Verbrennungsluftzufuhr
aus
Garagen,
Brennstoff-Lagerräumen oder Räumen, in denen
feuergefährliche Tätigkeiten ausgeführt werden.
Sollten sich im Raum auch andere Heizgeräte
befinden, müssen die Verbrennungslufteinlässe
das für den korrekten Betrieb aller Geräte
erforderliche Luftvolumen sicherstellen.
Falls in dem Aufstellungsraum des Ofens ein
C
oder mehrere Sauggebläse (Dunstabzugshaube)
vorhanden und in Betrieb sind, könnten aufgrund
mangelnder Verbrennungsluft Störungen bei der
G
Verbrennungen auftreten.
S
fig. 5.2.1
004776370 - 31/01/2019 - PALAZZETTI - PN - ITALY
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