Zulässige Leckanzeigeflüssigkeiten
Im Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 305/2011:
• in Anlagen zum Transport/zur Verteilung/Lagerung von Brennstoff zur Versorgung von
Heiz/Kühlsystemen von Gebäuden, sowie in Einrichtungen für den Transport, die Verteilung
und zur Lagerung von Wasser, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist:
• Antifrogen
®
N der Firma CLARIANT mit Aktenzeichen BAM 6.1/15163.
Im Geltungsbereich:
• der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) als Bauprodukt
und Teil von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Stoffen in Deutschland
• Ersatz von Leckanzeigegeräten in Deutschland
• Leckanzeigesysteme in EU-Mitgliedsstaaten (ggf. mit national. Verwendbarkeitsnachweis)
In EU-Mitgliedsstaaten nur zugelassene Leckanzeigeflüssigkeiten verwenden, welche
die Vorschriften der nationalen Gesetze und Verordnungen erfüllen.
Bild 2: Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter – LAF-Behälter
Im Überwachungsraum
Volumen an Leckanzeigeflüssigkeit
am Tank
!). Je größer dieses Volumen ist, desto größer
muss das gesamte nutzbare Raumvolumen aller
LAF-Behälter
des Leckanzeigesystems sein. Als
nutzbares Raumvolumen V
zwischen dem Flüssigkeitsstand unmittelbar vor
Alarmgabe und der Oberkante des LAF-Behälters.
Das nutzbare Raumvolumen beträgt V
Ein Schauglas
dient zur Kontrolle des
Flüssigkeitsstandes.
Bild 3: Beispiel oberirdischer Tank mit LAF-Behälter und Zusatz-LAF-Behälter
Der LAF-Behälter
verfügt über eine
Lüftungsöffnung.
Ein LAF-Behälter
darf nur mit
einem Tank
verbunden
werden.
Abweichend dürfen
bei einem
größeren Tank
mehrere LAF-
Behälter auf
gleichem Niveau
hintereinander
geschaltet werden.
befindet sich ein bestimmtes
(siehe Typschild
gelten 50 % des Volumens
a
= 4,5 l.
a
Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A
mit Gebereinrichtung
9 / 28