NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE DIE FOLGE EINES VERSTOSSES GEGEN DIE GEWÄHRLEIS-
TUNGSBEDINGUNGEN ODER SONSTIGE BEDINGUNGEN DARSTELLEN, ODER DIE
SICH AUFGRUND EINER ANDEREN RECHTSDOKTRIN ERGEBEN,
EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF – DEN ENTGANGENEN
NUTZEN; DEN ERTRAGSAUSFALL; DEN TATSÄCHLICHEN ODER ERWARTETEN
GEWINNAUSFALL; DEN VERLUST AN GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT; DEN
VERLUST, DER BESCHÄDIGUNG, DER GEFÄHRDUNG ODER DER VERFÄLSCHUNG
VON DATEN; UND JEGLICHE INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG
DAVON, WIE SIE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN ES DURCH DEN ERSATZ VON
AUSRÜSTUNG UND EIGENTUM GESCHAH.
DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE WEGEN
TODESFALL ODER PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR DIE GESETZLICHE
HAFTPFLICHT BEI VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN HANDLUNGEN
BZW. UNTERLASSUNGEN. EINIGE US-BUNDESSTAATEN GESTATTEN DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN
NICHT, SODASS DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG BZW. DER VORSTE-
HENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GILT.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GELTEN DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG
UND DIE DARIN ENTHALTENEN ABHILFEN ALS AUSSCHLIESSLICH UND TRETEN
AN DIE STELLE ALLER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ABHILFEN UND
BEDINGUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE MÜNDLICH, SCHRIFTLICH,
GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ERFOLGEN. AUDEZE
SCHLIESST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ALLE GESETZLICHEN UND
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DARUNTER UNTER
ANDEREM GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF
VERSTECKTE ODER LATENTE SCHÄDEN, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG
IST. SOWEIT DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN
KÖNNEN, BEGRENZT AUDEZE DIE FRIST UND DIE ABHILFEN DIESER
GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER AUSDRÜCKLICHEN
GEWÄHRLEISTUNG UND NACH ENTSCHEIDUNG VON AUDEZE AUF DIE
REPARATUR- BZW. ERSATZLEISTUNGEN, DIE IM VORLIEGENDEN BESCHRIEBEN
WERDEN. EINIGE US-BUNDESSTAATEN, LÄNDER UND ANDERE GEBIETE
GESTATTEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DER FRIST EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG (ODER BEDINGUNG), SODASS DIE VORSTEHEND BESCHRIE-
BENE BESCHRÄNKUNG EVENTUELL FÜR SIE NICHT GILT.
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