S
icHErE BEdiEnunG und wArtunG
OSHA-Richtlinien - Industriestapler und Anbaugeräte
(Auszug aus der Richtlinie OSHA 1910.178)
WARNUNG: Die sichere Bedienung und Wartung
von Industriestaplern wird geregelt durch die
Occupational Safety and Health (OSHA) Richtlinie
1910.178 und durch das Amerikanische-National Standards
Institute (ANSI) mit der Sicherheitsrichtlinie für motorgetriebene
Industriestapler, ANSI B56.1. Bei Betrieb und Wartung von
Industriestaplern mit Anbaugeräten ist auf die folgenden
Abschnitte dieser Richtlinien besonders zu achten. Jeder
Betroffene muss mit allen aufgeführten Abschnitten dieser
Vorschriften vertraut sein. Ihr Arbeitgeber gewährt auf Wunsch
Einblick in die vollständigen Richtlinien.
Allgemeine Anforderungen
(a)
(4) Ohne vorherige schriftliche Genehmigungen sind jegliche
Änderungen durch den Endkunden oder Nutzer verboten,
die die Tragfähigkeit und Betriebssicherheit beeinträchtigen
könnten Bei Änderungen sind alle Typenschilder
und Kennzeichnungen zu Tragkraft, Betriebs- und
Wartungsanweisungen entsprechend zu ändern.
(5) Wird ein Stapler mit nicht werksseitig installierten
Anbaugeräten betrieben, muss der Nutzer für die Markierung
und Kennzeichnung der Stapler/Anbaugerätekombination
hinsichtlich der Gewichte von Stapler und Anbaugerät bei
maximaler Hubhöhe mit einer längs zentrierten Last Sorge
tragen.
(6) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Anbringung aller
Typenschilder und deren Lesbarkeit verantwortlich.
Sicherheits-Lastschutzgitter
(e)
(2) Kann der Lasttyp eine Gefahr darstellen, muss der Nutzer den
Stapler mit einem senkrechten Lastschutzgitter gemäß (a)(2)
ausstatten.
(a)(2) Alle nach dem 15. Februar 1972 neu angeschafften und
in Gebrauch genommenen, motorgetriebenen Industriestapler
müssen hinsichtlich ihrer Konstruktion und Auslegung
der Richtlinie für Industriestapler in in "American National
Standard for Powered Industrial Trucks, Teil II, ANSI B56.1",
entsprechen, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die in erster
Linie für Erdbewegungen oder Abschleppen auf der Straße
gedacht sind.
Schulung des Bedienpersonals
(l)
Industriestapler dürfen ausschließlich von speziell geschultem
und autorisierten Personal bedient werden. Geeignete
Schulungsmethoden zur Schulung von Personal zur sicheren
Bedienung von Industriestaplern sind nachzuweisen.
Bedienung des Staplers
(m)
(1) Mit einem Stapler darf niemals auf eine Person zugefahren
werden, die sich vor einer Barriere oder einem anderen festen
Objekt aufhält.
(2) Es darf niemandem erlaubt werden, unter einem angehobenen
Teil eines Staplers zu stehen oder hindurchzugehen, wobei es
keine Rolle spielt, ob eine Last vorhanden ist oder nicht.
(3) Nicht autorisierte Personen dürfen nicht auf einem
motorgetriebenen Industriestapler mitfahren. Ist das Mitfahren
erlaubt, muss eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden sein.
(4) Der Arbeitgeber muss ausdrücklich verbieten, das sich Arme
oder Beine zwischen den Mastkomponenten oder außerhalb
des Fahrerplatzes befinden dürfen.
(5i) Ist ein motorgetriebener Industriestapler unbeaufsichtigt,
müssen alle Lasthebekomponenten vollständig abgesenkt,
alle Bedienlemente im Leerlauf, der Motor ausgeschaltet und
die Feststellbremse aktiviert sein. Steht der Stapler in einem
Gefälle, müssen die Räder mit Unterlegkeilen gesichert sein.
(5ii) Ein motorgetriebener Industriestapler gilt als unbeaufsichtigt,
wenn sich der Fahrer mehr als 7,5 Meter vom Fahrzeug
entfernt, auch wenn er das Fahrzeug sehen kann sowie immer
dann, wenn er das Fahrzeug nicht mehr sehen kann.
(5iii) Befindet sich der Fahrer eines motorgetriebenen
Industriestaplers innerhalb des 7,5 Meter-Radius und hat das
Fahrzeug in Sicht, müssen trotzdem alle Hebekomponenten
vollständig abgesenkt, alle Bedienlemente im Leerlauf und
die Feststellbremse aktiviert sein, um eine Bewegung des
Fahrzeugs zu verhindern.
630934-R DE
(6) Von Rändern und Kanten von Rampen und Plattformen ist
stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Ein
Stapler darf nicht zum Öffnen oder Schließen von LKW-Türen
und Bordwänden benutzt werden.
(10) Bei Bedarf muss stets eine Lastschutzgitterverlängerung
montiert werden, um das rückwärtige Abgleiten der Last oder
Teilen davon zu verhindern.
Fahren
(n)
(4) An Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen Stellen ist der
Fahrer anzuweisen, die Hupe zu betätigen und langsam zu
fahren. Behindert eine Last die freie Sicht nach vorn, ist der
Fahrer anzuweisen, rückwärts zu fahren.
(7i) Beim Befahren von Steigungen und Gefällen von mehr als 10
Prozent muss die Last stets bergseitig transportiert werden.
(7iii) Auf allen Steigungs- und Gefällestrecken sind Last und
Hebekomponenten nach Möglichkeit nach hinten zu neigen
und nur so weit anzuheben, dass der Untergrund gerade
nicht berührt wird.
Lastaufnahme
(o)
(19) Es dürfen nur stabile und sicher verzurrte Lasten transportiert
werden. Besondere Vorsicht gilt bei Lasten, die ihren
Schwerpunkt außerhalb der Mittellage haben und nicht
zentriert werden können.
(2) Es dürfen ausschließlich Lasten transportiert werden, die die
Tragkraft des Staplers nicht überschreiten.
(3) Lange oder hohe Lasten (auch mehrere gestapelte
Lasten), die die Tragkraft überschreiten könnten, müssen
zuerst angepasst werden.
(4) Stapler mit Anbaugeräten sind wie Stapler mit einer Last zu
behandeln, auch wenn Sie keine Last transportieren.
(5) Lasten sollten nach Möglichkeit auf einer Unterlage
transportiert werden; der Mast sollte rückwärts geneigt
werden, um die Last zu stabilisieren.
(6) Besondere Vorsicht gilt, wenn Lasten vorwärts oder rückwärts
geneigt werden, insbesondere bei hohen Lasten. Bei vorwärts
geneigtem Mast darf eine Last niemals gehoben werden,
außer zur Aufnahme vom Boden. Eine hoch gehobene Last
darf niemals nach vorn geneigt werden, außer sie befindet
sich direkt oberhalb einer geeigneten Absetzfläche oder eines
Regalbodens. Bei hoch gehobenen Lasten muss der Mast
zur Stabilsierung der Last ausreichend nach hinten geneigt
werden.
Staplerbetrieb
(p)
(1) Wird an einem Stapler festgestellt, dass er defekt ist und
repariert werden muss oder in anderer Weise unsicher
ist, muss er sofort stillgelegt werden und darf erst wieder
eingesetzt werden, wenn die festgestellten Mängel behoben
sind.
Wartung von Industriestaplern
(q)
(1) Jeder motorgetriebene Industriestapler, der keinen sicheren
Betrieb zulässt, muss sofort stillgelegt werden. Reparaturen
dürfen ausschließlich von autorisiertem Personal durchgeführt
werden.
(5) Alle Teile eines solchen Industriestaplers, die ersetzt werden
sollen, dürfen nur durch Teile ersetzt werden, die hinsichtlich
der Sicherheitsvorschriften äquivalent zu den Originalteilen
sind.
(6) Industriestapler dürfen nicht so verändert werden, dass Teile
eine andere relative Position einnehmen, wie ursprünglich
vom Hersteller vorgesehen. Es dürfen keine Teile hinzugefügt
werden, die nicht vom Hersteller stammen oder Teile
abmontiert werden. Zusätzliche Gegengewichte dürfen nur
dann montiert werden, wenn dies vom Hersteller ausdrücklich
genehmigt worden ist.
(7) Industriestapler müssen vor Inbetriebnahme geprüft werden
und dürfen nicht in Betrieb genommen werden, wenn sich bei
der Prüfung sicherheitsrelevante Mängel zeigen. Eine Prüfung
dieser Art ist mindestens einmal täglich durchzuführen.
Werden Industriestapler in mehreren Schichten rund um
die Uhr eingesetzt, ist die Prüfung nach jeder Schicht
durchzuführen. Mängel sind sofort zu melden und zu
beheben.
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