6.3.
Nutzungserscheinungen
Selbst die verwendeten hochwertigen Oberflächen, Stoffe und Bezügen halten
nicht allen Beanspruchungen des täglichen Lebens stand. Beschädigungen oder
Spuren können z.B. hinterlassen:
-
scharfe, spitze Gegenstände wie Armbänder, Schmuck, Ketten, Haarspan-
gen etc.
-
Krallen von Haustieren
-
chemische Substanzen, wie Haarfärbemittel, Haargel, Haarspray, Make up,
Cremes und Lotionen, Kosmetika
-
Haarfette und Schweiss, Ausdünstungen von Personen mit regelmässiger Me-
dikamenteneinahme
-
alkoholische Flüssigkeiten und Fruchtsäfte
Gezogene Fäden nicht abschneiden, sondern nach innen ziehen. Ist ein Faden
gerissen entsteht ein Loch im Bezug.
Nutzungserscheinungen dieser Art sind von der Gewährleistung ausgeschlossen
und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.4.
Anfärbungen durch Bekleidung oder Bettbezüge, Pilling
Für Farbechtheiten anderer Bekleidungs- und Bettbezugsstoffe, welche auf das
Polsterbett übertragen werden können, kann keine Gewährleistung übernommen
werden. Es handelt sich hier nicht um einen Fehler am Bezugstoff, sondern um
einen Mangel am Bekleidungsstoff oder der verwendeten Bettwäsche.
Unter Pilling versteht man Knötchenbildung auf Stoffen, die meist durch Reibung
von unterschiedlichen Stoffen aufeinander (unechtes Pilling) ensteht, z.B. Bettwä-
sche. Die Pillingneigung kann durch feuchtes Klima und/oder elektrostatische
Aufladung gefördert werden. Dies ist eine warentypische Eigenschaft und kein
Mangel.
Mit einem speziellen Fusselrasierer lassen sich die Pillings wieder entfernen.
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