Kapitel 2
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Sicherheitshinweise
2.1
Einleitung
Das Kapitel Sicherheitshinweise erläutert die mit dem Gerät verbundenen Risiken im Sinne der Produkthaf-
tung (nach EU-Richtlinien).
Sicherheitshinweise sollen vor Gefahren warnen und helfen, Personen-, Umwelt und Sachschäden zu ver-
hindern. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Sicherheitshinweise in diesem Kapitel gelesen und verstanden
haben.
Die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften zum Arbeitsschutz müssen einge-
halten werden. Der Betreiber ist für die Beschaffung der für ihn geltenden Vorschriften verantwortlich. Er
muss sich um die jeweils neuesten Vorschriften bemühen und ist dafür verantwortlich, den Bediener mit die-
sen Vorschriften vertraut zu machen.
Ergänzend zu dieser Betriebsanleitung sind die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz des Hauptver-
bands der gewerblichen Berufsgenossenschaften einzuhalten, insbesondere, was die Handhabung heißer
Gegenstände und die damit verbundenen Gefahren betrifft (BGR 110 „Sicherheit- und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit in Gaststätten" und BGR 111 „Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Großkü-
chen").
2.2
Verwendete Warnsymbole
Symbole werden in dieser Betriebsanleitung verwendet, um auf Gefahren hinzuweisen, die sich durch Be-
dienung oder Reinigungsvorgänge ergeben können. Das Symbol weist dabei in beiden Fällen auf die Art und
Gegebenheit der Gefährdung hin.
Folgende Symbole können verwendet werden:
2.3
Sicherheitshinweise zur Gerätesicherheit
Der sichere Betrieb des Gerätes ist abhängig vom bestimmungsgemäßen und umsichtigen Einsatz. Ein fahr-
lässiger Umgang mit dem Gerät kann zu Gefahren für Leib und Leben der Bediener oder Dritter, sowie zu
Gefahren für das Gerät selbst und anderen Sachwerten des Betreibers führen.
Zur Gewährleistung der Gerätesicherheit sind folgende Punkte zu beachten:
§
Das Gerät darf nur in einem technisch einwandfreien Zustand, sicherheits- und gefahrenbewusst, be-
stimmungsgemäß und unter Beachtung der Betriebsanleitung betrieben werden.
§
Alle Bedien- und Betätigungselemente müssen in technisch einwandfreiem und funktionssicherem
Zustand sein.
§
Vor jeder Inbetriebnahme muss das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüft
werden. Bei auftretenden Schäden sofort die zuständigen Stellen informieren und den Speisentrans-
portwagen stillsetzen.
§
Veränderungen oder Umbauten sind nur nach Absprache mit dem Hersteller und dessen schriftlicher
Zustimmung zulässig.
Speisentransportwagen
SPTW-2 | SPTW-3
Allgemeine Gefahrenstelle
Gefährliche elektrische Spannung
Gefahr durch heiße Oberflächen
Handschutz benutzen
Sicherheitshinweise
Einleitung
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