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HJC C70 Mode D'emploi page 15

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Ersatzteile
Die Verwendendung von Ersatzteilen, die nicht von HJC hergestellt oder freigegeben sind, können das Risiko,
bei einem Unfall tödliche oder ernsthafte Verletzungen zu erleiden, erhöhen.
Den Helm baulich nicht verändern
Ihr Helm ist nach den Vorschriften der ECE-Norm R 22-05 entwickelt worden. Kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Informationen
zu dieser Norm haben möchten. Veränderungen an Ihrem Helm können das Risiko, bei einem Unfall tödliche oder ernsthafte
Verletzungen zu erleiden, erhöhen. Daher sollten Sie Ihren Helm baulich nicht verändern. Diese Veränderungen schließen
folgendes mit ein:
▪ Bohren von Löchern
▪ Beschneiden von Helmschale, Kinngurt und Futter
▪ Veränderungen am Verschlusssystem/-Gurt einschließlich der Montage eines Kinnschutzes
▪ Das Entfernen von Helmteilen
▪ Lackierungen
▪ Befestigung von Zubehör, das nicht von HJC hergestellt oder freigegeben wurde.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit HJC Deutschland in Verbindung (www.hjc.germany.de).
Die richtige Aufbewahrung des Helms
Ein unsachgemäß aufbewahrter Helm kann beschädigt werden und kann das Risiko, bei einem Unfall tödliche
oder ernsthafte Verletzungen zu erleiden, erhöhen. Daher sollten Sie:
• den Helm wohltemperiert und trocken lagern.
▪ den Helm getrennt von Tieren aufbewahren.
▪ den Helm niemals einer Hitze von mehr als 50°C aussetzen und nicht auf oder neben heißen Oberflächen
aufbewahren.
▪ Den Helm nicht zu lange in der Sonnen stehen/liegen lassen, da ansonsten die Farben bleichen können.
Austausch des Helms
Obwohl wir Ihren HJC-Helm aus den besten verfügbaren Materialien hergestellt haben, könnte der Fall auftreten,
ihn ersetzen zu müssen. Ersetzen Sie ihn umgehend, wenn:
▪ er einen Aufschlag erlitten hat. Ihr Helm ist nur für die Aufnahme eines Aufschlages entwickelt worden.
Dieser Aufprall kann die äußere Schale beschädigen und/oder er kann die dämpfende Styropor-Innenschale
zusammendrücken. Diese Schäden sind nicht immer ersichtlich. Jeder Aufprall und Schlag oder ein Fall
aus einer Höhe von 1.20 m kann ausreichen, die optimale Schutzwirkung des Helms zu zerstören.
▪ die Außen- oder Innenschale oder das Verschluss-System beschädigt ist. Die Außenschale, die
stoßdämpfende Innenschale und das Verschluss-System müssen ständig in bestem Zustand sein, um
den besten Schutz gewährleisten zu können.
Auch wenn Ihr Helm offensichtlich nicht beschädigt ist, sollte er nach 3-5 Jahren ausgetauscht werden, abhängig davon,
wie oft er benutzt wurde. Über die Zeit können UV-Strahlung sowie die Alterung von Klebstoffen und Teilen die Schutzwirkung
des Helms beeinträchtigen. Das Tragen eines solchen Helms können das Risiko, bei einem Unfall tödliche oder ernsthafte
Verletzungen zu erleiden, erhöhen.
Helmentsorgung
Wenn Sie einen neuen Helm kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass der alte Helm nicht mehr benutzt werden
kann. Verkaufen Sie ihn nicht und geben Sie ihn auch nicht an andere weiter, auch wenn keine offensichtlichen
Schäden zu erkennen sind. Über die Zeit hat sich die weiche Styropor-Innenschale Ihren Kopfkonturen angepasst.
Benutzt ein anderer Träger nun diesen Helm, kann er diesem nicht den gleich guten Schutz mehr bieten.
Gewährleistung
Der Käufer eines HJC Helms erhält eine verlängerte Garantiefrist auf Material- und Verarbeitungsfehler
am Produkt.
Garantieumfang
Diese Garantie gilt nur für Mängel des Herstellers, und die Garantiezeit variiert zwischen den HJC-Modellen. Die RPHA-
Serie gewährt eine Garantie von bis zu 5 Jahren ab Kaufdatum oder 7 Jahre ab Herstellungsdatum, während auf alle
anderen Modelle eine Garantie von bis zu 3 Jahren ab dem Kaufdatum oder 5 Jahre ab Herstellungsdatum gegeben wird.
(Je nachdem, was zuerst eintritt) Diese Garantie gilt nicht für Probleme, die durch den Missbrauchs des Benutzers, durch
Fahrlässigkeit, Änderungen, Unfälle, usw. verursacht werden. Eine Veränderung der fluoreszierenden Farbe unterliegt nicht
der Garantie, da dies ein typisches Merkmal von fluoreszierenden Farbe ist. Je nach Umgebung des Benutzers können sie
frühzeitig verblassen.
Geltungsbereich
HJC haftet, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, nur für herstellungsbedingte Mängel. Ausdrücklich ausgenommen
vom Garantieschutz sind Mängel, die durch Transportfehler, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit beim
Gebrauch oder der Pflege, durch Veränderungen oder Reparaturen durch nicht freigegebene Teile und nicht autorisierte
Personen oder durch Unfälle verursacht worden sind.
Reklamationsabwicklung
Um eine Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können, gehen Sie bitte mit dem Helm und dem, mit Datum versehenen,
Einkaufsbeleg zu dem HJC-Fachhändler, bei dem Sie den Helm erworben haben. Fügen Sie bitte eine kurze Erklärung mit
Ihrem Namen, Telefon-Nr. und der Reklamationsbeschreibung bei.
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