Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
2.7
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem
Schutz des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt
(Sicherheitsdatenblatt) des Dosiermediums beschriebene PSA ist
unbedingt zu verwenden.
2.7.1
Darstellungsweise und Bedeutung der PSA
WARNUNG!
Gesichtsschutz
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist ein Gesichtsschutz zu tragen. Der Gesichtsschutz
dient zum Schutz der Augen und des Gesichts vor Flammen, Funken oder
Glut sowie heißen Partikeln, Abgasen oder Flüssigkeiten.
WARNUNG!
Schutzbrille
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist eine Schutzbrille zu tragen. Die Schutzbrille dient
zum Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und
Flüssigkeitsspritzern.
WARNUNG!
Arbeitsschutzkleidung
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen.
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer
Reißfestigkeit, mit eng anliegenden Ärmeln und ohne abstehende Teile.
15
Sicherheit
417101382 Rev. 07-05.2019