4. Sicherheitshinweise
Diese Hinweise sollen Betreiber und
Benutzer des Geräts in die Lage
versetzen, allfällige Gebrauchsge-
fahren rechtzeitig zu erkennen, d.h.
möglichst im voraus zu vermeiden.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass
alle Benutzer diese Hinweise
verstehen und befolgen.
Verwendungszweck
Bestimmungsgemässe Verwen-
dung
Die bestimmungsgemässe Verwen-
dung des Gerätes umfasst folgende
Anwendungen:
•
Auffinden und Positionsbestim-
mung von unterirdischen Versor-
gungseinrichtungen (Kabel, Metall-
rohre und angeschlossene Einrich-
tungen).
Sachwidrige Verwendung
•
Verwendung des Gerätes ohne
Instruktion
•
Verwendung außerhalb der
Einsatzgrenzen
•
Unwirksammachen von Sicher-
heitseinrichtungen
•
Entfernen von Hinweis- und Warn-
schildern
•
Öffnen des Gerätes mit Werk-
zeugen (Schraubenzieher etc.),
sofern nicht ausdrücklich für
bestimmte Fälle erlaubt
•
Durchführung von Umbauten oder
Veränderungen am Gerät
•
Inbetriebnahme nach Entwendung
Sicherheitshinweise
•
Verwendung von Zubehör anderer
Hersteller, das von Leica Geosy-
stems nicht ausdrücklich genehmigt
ist
•
Ungenügende Absicherung des zu
überprüfenden Geländes (z.B. bei
Einsatz auf Strassen usw.)
WARNUNG:
Möglichkeit einer Verletzung,
einer Fehlfunktion und Entste-
hung von Sachschaden bei
sachwidriger Verwendung. Es ist
die Pflicht des Betreibers, den
Benutzer über Gebrauchsge-
fahren der Ausrüstung und
schützende Vorsichtsmass-
nahmen zu informieren. Das
Gerät darf erst dann in Betrieb
genommen werden, wenn der
Benutzer instruiert ist.
Einsatzgrenzen
Umwelt:
Einsatz in dauerhaft für Menschen
bewohnbarer Umgebung, nicht
einsetzbar in aggressiver oder explo-
siver Umgebung.
GEFAHR:
Der Betreiber muss vor der
Durchführung von Arbeiten in
gefährlichen explosiven Umge-
bungen, in der Nähe von elektri-
schen Anlagen oder bei
extremen Umweltbedingungen
die zuständigen Stellen oder
Behörden und Sicherheitsex-
perten benachrichtigen.
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