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Geltung
Diese Sicherheitshinweise gelten für die Vibrationsgrenzschalter LFV 310/330.C******N/W** gemäß
der EU-Baumusterprüfbescheinigung PTB 16 ATEX 2008 X (Bescheinigungsnummer auf dem Typ-
schild) und für alle Geräte mit der Nummer des Sicherheitshinweises (50668) auf dem Typschild.
Die Ausführungen LFV 310/330.C******N/W** mit den Merkmalen „CA" und „CM" auf dem Typ-
schild, sind zertifizierte Ausführungen mit der Zündschutzart Eigensicherheit oder der Zündschutz-
art Eigensicherheit als auch mit einem Schiffszertifikat/Überfüllsicherung.
Merkmal "CX" im Typschlüssel:
Merkmal "CA" im Typschlüssel:
Merkmal "CM" im Typschlüssel:
Die Schiffsbauzertifizierung und die Zertifizierung als Überfüllsicherung sind nicht Gegenstand der
Beurteilung und Bewertung gemäß der EU-Baumusterprüfbescheinigung PTB 16 ATEX 2008 X.
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Allgemein
Die LFV 310/330.C******N/W** dienen der Überwachung oder Steuerung von Füllständen in explo-
sionsgefährdeten Bereichen.
Die Messmedien dürfen auch brennbare Flüssigkeiten, Gase, Nebel oder Dämpfe sein.
Die LFV 310/330.C******N/W** sind geeignet für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre aller
brennbaren Stoffe der Explosionsgruppen IIA, IIB und IIC, für Anwendungen, die Betriebsmittel der
Kategorie 1G, der Kategorie 1/2G oder der Kategorie 2G erfordern.
Wenn die LFV 310/330.C******N/W** in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet und betrieben
werden, müssen die allgemeinen Errichtungsbestimmungen für den Explosionsschutz EN 60079-
14 sowie diese Sicherheitshinweise beachtet werden.
Die Betriebsanleitung sowie die zutreffenden, für den Explosionsschutz gültigen Errichtungsvor-
schriften bzw. Normen für elektrische Anlagen sind grundsätzlich zu beachten.
Die Errichtung von explosionsgefährdeten Anlagen muss grundsätzlich durch Fachpersonal vorge-
nommen werden.
Kategorie 1G Betriebsmittel (EPL-Ga-Betriebsmittel)
Die LFV 310/330.C******N/W** werden in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet, die ein Be-
triebsmittel der Kategorie 1G erfordern.
Kategorie 1/2G Betriebsmittel (EPL-Ga/Gb-Betriebsmittel)
Das Elektronikgehäuse wird in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet, die ein Betriebsmittel
der Kategorie 2G erfordern. Das Prozessanschlusselement wird in der Trennwand errichtet, die die
Bereiche voneinander trennt, in denen Betriebsmittel der Kategorie 2G oder 1G erforderlich sind.
Das Antennensystem mit dem mechanischen Befestigungselement wird im explosionsgefährdeten
Bereich errichtet, der Betriebsmittel der Kategorie 1G erfordert.
Kategorie 2G Betriebsmittel (EPL-Gb-Betriebsmittel)
Die LFV 310/330.C******N/W** werden in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet, die ein Be-
triebsmittel der Kategorie 2G erfordern.
Zündschutzkennzeichen
II 1G, 1/2G, 2G Ex ia IIC T6 Ga, Ga/Gb, Gb
Bedeutende Spezifikation im Typschlüssel
LFV310/330(*).abcdefghij
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Zertifikat Eigensicherheit Ex ia
Zertifikat Eigensicherheit als auch Überfüllsicherung
Zertifikat Eigensicherheit als auch Schiffszertifikat
LFV 310/330