WARNUNG
Infektionsgefahr durch unsterile Handhabung!
Unsachgemäße Sterilisation sowie unsterile Handhabung
des Implantatsystems kann zu schweren gesundheitlichen
Risiken für den Patienten führen.
Die Verantwortung für die Reinigung, Desinfektion und
Sterilisation von Implantatkomponenten liegt beim
Betreiber / Produktanwender. Nationale Regelungen, auch
Einschränkungen hierzu, müssen beachtet werden.
Kontaminierte und / oder benutzte Implantat-
Komponenten dürfen nicht wieder verwendet und deshalb
auch nicht wieder aufbereitet werden.
Die Sterilisation hat nach einem validierten Dampfsterilisa-
tionsverfahren, z. B. in einem Sterilisator gemäß EN 285:2009
und validiert gemäß ISO 17665-1:2006, zu erfolgen.
Für fraktioniertes Dampfsterilisationsverfahren muss voll
entsalztes oder destilliertes Speisewasser für die Dampf-
erzeugung (vgl. EN 285) verwendet werden.
Die Sterilisationstemperatur beträgt 134 °C (Einstellung
„2 bar"), mindestens fünf Minuten (bei potentieller Prionen-
Kontamination: 18 Minuten).
Es ist ein validiertes Dampfsterilisationsverfahren anzuwenden,
vgl. EN 285 / EN 13060, ISO 14937.
Da die Dampfsterilisation als sehr sichere und zuverlässige
Sterilisationsmethode gilt, ist sie alternativen Sterilisations-
verfahren, z. B. Niedrigtemperatur-Plasmasterilisation (NTP),
Formaldehyd und Ethylenoxid vorzuziehen.
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Entsorgung
Bei der Entsorgung von Verpackungsmaterial und potenziell
infektiösem Material (z. B. nach Metallentfernung) sind die