3.4
Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen
Vorsichtsmaßnahmen für den Betrieb einer Laserfaser an einem Laserchirurgiegerät der Laserklasse 4 sind
entsprechend der Gebrauchsanweisung des Laserchirurgiegeräts zu beachten.
Verletzungsgefahr für Augen, Haut und andere Organe!
Alle Laserchirurgiegeräte von Gebrüder Martin, für die die Laserfaser zugelassen ist, emittieren Licht im
unsichtbaren Spektralbereich zwischen 980 nm und 1.550 nm, das irreversible Schäden an Augen, Haut
und anderen Organen verursachen kann.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass bei der Anwendung geeignete Schutzbrillen getragen werden.
Explosions- und Brandgefahr!
Laserlicht kann als Zündquelle dienen. Es sind Brandverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Verletzungsgefahr durch zu viele Sterilisationszyklen!
•
Indikatorfahne verwenden, um die verbleibenden Anwendungen zu erkennen.
•
Laserfaser nach 10-maliger Verwendung (10 Sterilisationszyklen) als infektiöses Material entsorgen.
Die nationalen Vorschriften und Entsorgungsrichtlinien sind hierbei zu beachten!
Infektionsgefahr durch unsterile Handhabung sowie unsachgemäße Sterilisation!
•
Die Laserfaser vor erstmaliger Ingebrauchnahme sowie vor jeder weiteren Anwendung reinigen und
sterilisieren, siehe Kapitel 5 „Aufbereitung", Seite 12.
Die Gebrauchsanweisungen von Laserchirurgiegerät und Faserpräparierset sind zu befolgen.
Beim endoskopischen Einsatz der Laserfaser ist sicherzustellen, dass das Laserfaserende distal aus dem
Endoskop mindestens 5 mm herausragt.
Generell ist ein Kontakt mit dem Gewebe zu vermeiden.
Beim Glühen der Laserfaserspitze nach Gewebekontakt Laserchirurgiegerät abschalten, Laserfaserspitze
steril reinigen und Laserfaser kontrollieren, gegebenenfalls distal präparieren.
10
Gebrauchsanweisung
TS Bare Fiber 800 µm, wiederverwendbar
Revision 1