2.2 Weitere Sicherheitsregeln beim Umgang mit der Profilschere 2671
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Aufbau, Inbetriebnahme und das Einrichten der Maschine / des Werkzeugs darf nur durch fachkundiges Personal erfolgen, das diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat.
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Versichern Sie sich, dass beim Anschluss des hydraulischen Antriebs, der Antrieb ausgeschaltet und dessen Hydraulikleitung drucklos ist. *
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Stellen Sie sicher, dass beim Aufbau, der Reinigung und beim Werkzeugwechsel die Maschine drucklos ist (Antrieb ausschalten). *
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Leitungen und Hydraulikschläuche nicht knicken und keine Stolperfallen bilden. *
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Der maximale Betriebsdruck von 450 bar darf nicht überschritten werden. *
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Schutzeinrichtungen dürfen weder demontiert noch außer Betrieb gesetzt werden.
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Schalten Sie die Maschine nach Beendigung der Arbeit drucklos und den Antrieb aus. Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres hydraulischen
Antriebs (siehe auch Punkt 3) *
* nur für hydraulisch betätigte Variante
Diese Maschine / dieses Werkzeug ist nicht für andere als in dieser Betriebsanleitung beschriebene Arbeiten geeignet und
bestimmt (siehe Punkt 3). Für auftretende Schäden, ausgelöst durch unsachgemäße Installation, Nichtbefolgen der
Sicherheitsvorschriften oder Missbrauch, kann die häwa GmbH nicht haftbar gemacht werden.
3. Merkmale
Die Profilscheren 2671 werden speziell zum Ablängen und Lochen von Profilschienen verwendet.
Die drehende Scherbewegung bewirkt einen gleitenden Schnitt. Dieser reduziert die Schneidkraft und schont dadurch Mensch (Ausführung:
handbetätigt) und Maschine.
Die Profilschere 2671 entspricht dem Stand der Technik sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im
Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.
Die Profilschere 2671 hydraulisch betätigt besitzt eine EG-Konformitätserklärung in Verbindung mit hydraulischen Antrieben von häwa GmbH und
entspricht den Angaben der Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG.
Achtung:
Wird ein anderer Antrieb verwendet, gilt die Konformitätserklärung nur als Einbauerklärung. In diesem Fall muss vom „Inbetriebnehmer" der Nachweis
erbracht werden, dass die komplette Anlage den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
Zu beachten sind dabei u. a. die Angaben unter Punkt 8. „Technische Daten und Einsatzgrenzen" in dieser Betriebsanleitung.
Technische Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Maschine / des Werkzeugs bleiben vorbehalten.
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Profilschere 2671 ist für das Ablängen und Lochen von Profilschienen aus Stahl, Kupfer und Aluminium konzipiert.
Der Antrieb erfolgt je nach Variante mit Handhebel oder hydraulisch.
Die Handhabung der Profilschere muss entsprechend den Vorgaben in dieser Betriebsanleitung erfolgen – siehe Punkt 2 „Sicherheitsbestimmungen",
Punkt 7 „Bediener Praxis" und Punkt 8 „Technische Daten und Einsatzgrenzen". Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder unsachgemäße
Handhabung ist ein unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetzlichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
3.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung
Bei jeder Änderung an der Maschine / am Werkzeug und bei vorhersehbarem Fehlgebrauch bzw. unsachgemäßer Handhabung der Profilschere 2671
erlischt die EG-Konformitätserklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäßer Handhabung sind:
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Betrieb im Freien
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Betrieb im unbefestigten Zustand
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Betrieb bei entfernten Schutzeinrichtungen
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Betrieb mit stumpfen Werkzeugen
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Qualifikation von Bedienpersonal nicht ausreichend
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Keine bestimmungsgemäße Verwendung
3.3 Restgefahren
Konstruktiv können nicht alle Gefahren vermieden werden, ohne die bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken.
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren beim Arbeiten mit der Profilschere 2671 mittels einer Risikobewertung.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren können sein:
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Quetschungen durch Umfallen der Profilschere bei der Montage
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Abscheren oder Quetschen von Gliedmaßen durch Nichtbeachten der Betriebsanleitung
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Platzen eines Hydraulikschlauchs
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Ausrutschen auf Öl durch Leckage
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Ungewollter Anlauf / Ungewollte Betätigung
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Schnittverletzungen durch Werkzeuge
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Schnittverletzungen durch scharfe Werkstücke
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Aufenthalt von weiteren Personen im direkten Arbeitsumfeld
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