3.3.5
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe-
dingungen". Diese sind dem Betreiber spätestens mit Vertragsab-
schluss ausgehändigt worden.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sach-
schäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der
folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
nicht bestimmungsgemäßes Verwenden des Sonderwerkzeu-
•
ges,
unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und
•
Warten des Sonderwerkzeuges,
Betreiben des Sonderwerkzeuges mit defekten Sicherheits- und
•
Schutzeinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtun-
gen,
Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung bezüg-
•
lich Inbetriebnahme, Einsetzen und Warten,
eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem Sonderwerk-
•
zeug,
mangelhaftes Überwachen von Bauteilen, die einem Verschleiß
•
unterliegen,
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen,
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere
•
Gewalt.
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