3.2.3
Qualifikation der Personen
Tätigkeit
Verladen / Transport
Inbetriebnahme
Einrichten, Rüsten
Betrieb
Reinigen, Warten und Instandhalten
Störungssuche und -beseitigung
Entsorgen
Legende:
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit / an dem Son-
derwerkzeug arbeiten. Der Betreiber muss die Zuständigkeiten der
Personen für das Bedienen, Warten und Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen
Person mit / an dem Sonderwerkzeug arbeiten.
Der Betreiber darf nur die in dieser Bedienungsanleitung beschriebe-
nen Arbeiten ausführen.
Nur Fachwerkstätten dürfen Arbeiten an dem Sonderwerkzeug aus-
führen, die besonderes Fachwissen voraussetzen. Fachwerkstätten
verfügen über qualifiziertes Personal und geeignete Hilfsmittel (Werk-
zeuge) zum sach- und sicherheitsgerechten Ausführen dieser Arbei-
ten.
Das gilt für alle Arbeiten:
die nicht in dieser Bedienungsanleitung genannt sind,
•
die in dieser Bedienungsanleitung mit dem Zusatz "Werkstattar-
•
beit" gekennzeichnet sind.
Personen
Für die Tätigkeit
speziell ausge-
bildete Person
X
--
--
--
--
--
X
X..erlaubt
Eine Person, die eine spezifische Aufgabe übernehmen kann
1)
und diese für eine entsprechend qualifizierte Firma durchführen
darf.
2)
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhal-
ten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die
notwendigen Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie
Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
3)
Personen mit fachspezifischer Ausbildung gelten als Fachkraft
(Fachmann). Sie können aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und der Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihnen
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erken-
nen.
Anmerkung: Eine einer fachlichen Ausbildung gleichwertige
Qualifikation kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit auf
dem betreffenden Arbeitsgebiet erworben worden sein.
Unterwiesene
Person
spezifischer Ausbildung
2)
1)
X
X
X
X
X
X
--
--..nicht erlaubt
Personen mit fach-
(Fachwerkstatt)
3)
X
X
X
X
X
X
--
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