SICHERHEITSHINWEISE
3.2.2
Verpflichtung des Bedieners
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Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an dem Sonderwerkzeug beauf-
tragt sind, sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeits-
•
schutz, zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten,
das Kapitel "Grundlegende Sicherheitshinweise", ab Seite 20
•
dieser Bedienungsanleitung zu lesen und zu beachten,
das Kapitel "Warnhinweise und Instruktionshinweise", ab
•
Seite 25 dieser Bedienungsanleitung zu lesen und die Warnhin-
weise beim Betrieb des Sonderwerkzeuges zu befolgen,
sich mit dem Sonderwerkzeug vertraut zu machen,
•
die Kapitel dieser Bedienungsanleitung zu lesen, die für das
•
Ausführen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben wichtig sind.
Stellt der Bediener fest, dass eine Einrichtung sicherheitstechnisch
nicht einwandfrei ist, muss der Bediener diesen Mangel unverzüglich
beseitigen. Gehört dies nicht zur Arbeitsaufgabe des Bedieners oder
fehlen entsprechende Sachkenntnisse, muss der Bediener den Man-
gel dem Vorgesetzten oder dem Betreiber melden.