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• Die Schweißer müssen einen feuerfesten
Helm oder Maske tragen, die derart ausgelegt
sind, dass sie den Hals und das Gesicht (auch
seitlich) vor der Helligkeit des Lichtbogens
schützen (Blendung des sichtbaren Lichtbo-
gens und Infrarot- und UV-Strahlen). Der Helm
oder die Maske müssen mit einem Schutzfilter
versehen sein, dessen Mattheitsgrad vom
Schweißverfahren und vom Wert des Lichtbo-
gens entsprechend der in Tab. 1 wiedergege-
benen Werte abhängt (Norm EN 169).
Plasma-
Mantelele-
DIN
Schnitt
9
20 - 39A
10
11
50 - 149A 80 - 174A 175 - 224A 40 - 99A
12
150 - 249A 175 - 299A 225 - 274A 100 - 174A
13
250 - 400A 300 - 499 275 - 349A 175 - 249A
14
MIG für
DIN
Leichtl-
Stahlteile
egierungen
10
80 - 99A
11
100 - 174A 100 - 174A 80 - 124A
12
175 - 249A 175 - 299A 125 - 274A
13
250 - 349A 300 - 499A 275 - 349A
14
350 - 499A 500 - 550A 350 - 449A
• Den gefärbten Filter (inaktinisches Glas)
stets sauber halten; ist er kaputt oder be-
schädigt, ist er durch einen Filter des gleichen
Mattheitgrades zu ersetzen. Der gefärbte Fil-
ter ist gegen Stöße und Schweißauswürflinge
mithilfe einer durchsichtigen Scheibe auf der
Vorderseite der Maske zu schützen; letztere
ist immer dann auszutauschen, wenn eine
schlechte Sicht während des Schweißvor-
gangs bemerkt wird.

ARBEITSBEREICH

Die Schweißarbeiten müssen in einem ausrei-
chend belüfteten und gegenüber den anderen
Arbeitsbereichen isolierten Raum erfolgen;
ist dies nicht möglich, sind die Personen in
der Nähe des Schweißers und insbesonde-
re dessen Gehilfen durch matte durchsich-
Kohlenstof-
felektroden
ktroden
Bogen/Luft
40 - 79A 125 - 174A 20 - 39A
500A
350 - 449A 250 - 400A
MIG für
MAG
80 - 99A
40 - 79A
Tab.1
Abb.3
tige Vorhänge und Schirme, selbstlöschend
und der Norm EN 1598 entsprechend (die
Wahl der Farbe eines Vorhangs hängt vom
Schweißverfahren und vom Wert der verwen-
deten Ströme ab), UV-abweisenden Brillen
und falls erforderlich, durch eine Maske mit
geeignetem Schutzfilter (Abb. 4) zu schützen.
WIG
5 - 19A
Vor dem Beginn
alle Lösungsmittel auf Chlorbasis vom Ar-
beitsplatz entfernen, die gewöhnlich zur Rei-
nigung oder zum Entfetten des Arbeitsmate-
rials verwendet werden. Die Dämpfe dieser
Lösungsmittel, den Strahlungen eines auch
entfernten Lichtbogens ausgesetzt, können
sich in einigen Fällen in giftige Gase verwan-
deln; stellen Sie daher sicher, dass die zu
schweißenden Teile trocken sind.
Achtung: Befindet sich der Schweißer
in
ist der Gebrauch von chlorhaltigen
Lösungsmitteln in Anwesenheit von
Lichtbögen untersagt.
Bei
mechanischen
Schleifen, Bürsten, Hämmern, usw. der ge-
schweißten Teile stets Schutzbrillen mit dur-
chsichtigen Gläsern tragen, um zu vermei-
den, dass Splitter und andere Fremdkörper
die Augen beschädigen können (Abb. 5).
Die Gase, der unbekömmliche und für die Ar-
beiter gesundheitsgefährdende Rauch sind
so nah und so wirksam wie möglich an der
Emissionsquelle abzufangen (nach und nach
während ihrer Erzeugung) (Ges.-VO Nr. 81
vom 9. April 2008), sodass die eventuellen
Schadstoffkonzentrationen nicht die zuläs-
sigen Grenzwerte überschreiten (Abb. 6);
D-3
Abb.4
der Schweißarbeiten
einem
geschlossenen
Bearbeitungen
Abb.5
Raum,
wie

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