20.1 Garantiebedingungen
Husqvarna garantiert die Funktionsfähigkeit dieses
Produkts für einen Zeitraum von zwei Jahren (ab dem
Kaufdatum). Die Garantie umfasst gravierende Material-
und Herstellungsfehler. In der Garantiezeit wird das
Produkt kostenlos ersetzt bzw. repariert, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
•
Der Mähroboter und die Ladestation dürfen nur in
Übereinstimmung mit den Anweisungen dieser
Bedienungsanleitung verwendet worden sein. Diese
Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem
Händler / Verkäufer bestehenden
Gewährleistungsansprüche nicht.
•
Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht berechtigte
Dritte kein Versuch unternommen werden, das
Gerät zu reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise
folgende Schäden:
•
Schäden durch von unten in den Mähroboter
eingedrungenes Wasser. Derartige Schäden werden
normalerweise durch Reinigungs- oder
Bewässerungssysteme oder durch Löcher und
Vertiefungen im Arbeitsbereich, in denen sich bei
Regen Wasser ansammelt, hervorgerufen.
•
Schäden durch Blitzschlag.
•
Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung
der Batterie oder durch falschen Umgang mit der
Batterie.
•
Schäden aufgrund der Nichtverwendung einer
Originalbatterie von Husqvarna.
•
Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-
Originalersatzteilen und Zubehör von Husqvarna,
wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden
sind.
•
Schäden am Schleifenkabel.
•
Schäden durch nicht-autorisierte Änderungen oder
Eingriffe in das Gerät oder Netzteil.
Die Klingen sind Verschleißteile und fallen nicht unter
den Geltungsbereich dieser Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres Husqvarna Mähroboters
feststellen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Husqvarna-
Händler vor Ort in Verbindung, um weitere
Informationen zur Lösung des Problems zu erhalten .
Bitte halten Sie die Quittung und die Seriennummer des
Mähroboters bereit, wenn Sie mit Ihrem Husqvarna
Händler vor Ort Kontakt aufnehmen.
48 - Gewährleistung
20 Gewährleistung
247 - 005 - 01.09.2017