Sicherheitshinweise
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Warnung!
Lebensgefahr, Verletzungsgefahr und Sachschaden durch verminderter
Feuerschutzfunktion: Feuerschutztüren verhindern den Durchtritt von Feuer.
Feuerschutztüren werden als Ganzes geprüft:
∙ Bauaufsichtliche Vorschriften müssen eingehalten werden,
∙ die Zertifizierung der Tür muss zum Schloss passen,
∙ ein Austausch gegen ein anderes Modell oder Nachrüstung des Schlosses muss
mit dem Türhersteller abgesprochen werden,
∙ Vorgaben durch den Türhersteller müssen eingehalten werden,
∙ das Schloss muss in passender Größe montiert werden.
A
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt: Für Arbeiten am Türblatt, zum Bei-
spiel Bohren oder Fräsen, muss das Schloss ausgebaut sein.
Sachschaden durch Öffnen: Das Schloss darf nicht geöffnet werden, da es dabei
beschädigt wird, die Gewährleistung erlischt („Gewährleistung", Seite 15).
Sachschaden durch Überlackieren. Schloss und Schließblech dürfen nicht mit
Farbe und anderen Substanzen überstrichen werden.
DE
Hinweise
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