Damit das Ein- und Ausdocken der Geräte
ordnungsgemäß funktionieren, müssen
die Master-Dockingstation (A) und alle
weiteren Dockingstationen (B) unter
Einhaltung definierter Abstände installiert
werden. Die Bereiche um die
Dockingzone, um die Gasse und
außerhalb des Begrenzungsdrahts
müssen eben und frei befahrbar sein.
Hügel oder Vertiefungen beseitigen.
Mindestabstand von den
Dockingstationen zum Begrenzungsdraht
in Ecken:
D = 1 m
Mindestabstand zwischen den
Dockingstationen:
E = 3 m
Mindestabstand zwischen
gegenüberliegenden Begrenzungsdrähten
innerhalb der Dockingzone:
F = 2 m
22
Mindestabstand von Dockingzone zu
Mähfläche:
G = 1,2 m
Gassenbreite:
H = 80 cm
Trichterlänge:
I = 60 cm
Engstelle Trichter:
J = 10 cm
Vor jeder Dockingstation (1) muss sich
eine ebene Freifläche (2) mit mindestens
1 m Radius befinden. Hügel oder
Vertiefungen beseitigen.
Wenn das versetzte Heimfahren
(Korridor) genutzt werden soll,
müssen Suchschleifen installiert
werden. (
12.10)
9.2 Hinweise zu den Dockingstationen
Anforderungen an den Platz der
Dockingzonen:
– geschützt, schattig.
Direkte Sonneneinstrahlung kann zu
erhöhten Temperaturen im Gerät und
längeren Akku-Ladezeiten führen.
Auf jeder Dockingstation kann ein als
Zubehör erhältliches Sonnendach
montiert werden. Damit ist der
Robotermäher besser vor
Witterungseinflüssen geschützt.
– übersichtlich.
Die Dockingstationen sollten am
gewünschten Standort gut zu erkennen
sein, damit sie nicht zur Stolperfalle
werden.
– in unmittelbarer Nähe einer
geeigneten Steckdose.
Die Netzanschlüsse dürfen nur so weit
von den Dockingstationen entfernt sein,
dass die jeweiligen Stromkabel sowohl
an den Dockingstationen als auch am
Netzanschluss angeschlossen werden
können – Stromkabel des Netzteils
nicht verändern.
– waagrecht und eben.
0478 131 9937 B - DE