Wichtige Informationen
sionen ausgehändigt wurden;
* der Kunde keine Kopien der Software, der Installationsmedien, der Lizenzkeys oder sonstiger Materialien zurückbehält, ein-
schließlich Sicherungskopien;
* der Kunde Auerswald direkt, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, unter Angabe der betreffenden Software und Lizen-
zkeys über den Erwerb und den Käufer informiert und
* der Kunde bei Auerswald, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, die Umschreibung der Software und Lizenzkeys auf den
Erwerber veranlasst hat.
2.13 Mit der Übertragung auf den Erwerber erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an der Software und den Lizenzen. Eine
Veräußerung führt jedoch nicht automatisch zu einer Übertragung oder Abtretung von Garantie- bzw. Gewährleistung-
sansprüchen oder eines ggfs. zwischen Auerswald und dem Kunden bestehenden Wartungs-/Pflegevertrages. Hat der Kunde
die Software von einem Auerswald Partner erworben, obliegt es dem Kunden, mit dem Auerswald Partner Vereinbarungen zum
Übergang eventueller gegenüber dem Auerswald Partner bestehender Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche oder für Pfle-
geverträge zu treffen.
2.14 Der Kunde darf Sicherungskopien der Software in angemessener Anzahl herstellen. Der Kunde wird alphanumerische Ken-
nungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke, mit denen die Software oder Installationsmedien versehen sind, nicht ent-
fernen und die Software nur unverändert vervielfältigen. Der Kunde wird über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen,
die Auerswald auf Wunsch einsehen kann.
2.15 Sofern die Software eine Initialisierung erfordert, zum Beispiel durch Einspielen eines Lizenzkeys, wird der Kunde die Soft-
ware innerhalb einer bestimmten von Auerswald vorgesehenen Frist initialisieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass erst
dann die Installation technisch abgeschlossen ist. Zur Installation sind vom Kunden die erforderlichen Informationen wie in der
Installationssequenz beschrieben einzutragen. Wird die Software in einer virtualisierten Umgebung betrieben und diese
verändert, z. B. aktualisiert, oder die Hardware, auf der die Software betrieben wird, geändert, kann es erforderlich sein, die Soft-
ware erneut zu initialisieren. Erfolgt die Initialisierung nicht innerhalb der genannten Frist, kann die Software für weitere Verwend-
ung gesperrt sein. Zur Freischaltung ist dann die Initialisierung nötig, die bei Auerswald oder dem jeweiligen Auerswald Partner
gegen Nachweis der Berechtigung angefordert werden kann. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zur Abnahme sowie zu Auf-
wandsentschädigungen bleiben unberührt.
2.16 Jede ergänzende Lieferung von Software (z. B. Updates oder Upgrades), die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, sowie
alle Erweiterungen der Lizenz, z. B. zusätzliche Floating-User-Lizenzen, sind integraler Bestandteil der jeweils überlassenen
Software und unterliegen dieser EULA, es sei denn, dies wurde im Einzelfall abweichend vereinbart.
2.17 Mit der Installation eines Updates oder Upgrades erlöschen grundsätzlich die Nutzungsrechte an vorhergehenden Ver-
sionen. Auerswald behält sich vor, auf der Website auch ältere Versionen der Software anzubieten. In diesem Fall ist der Kunde
berechtigt, auch die angebotenen älteren Versionen, aber gleichzeitig immer nur eine Version davon, zu nutzen (sog.
„Downgrade"). Eine Erweiterung anderer Lizenzen, z. B. zur Anzahl der Floating User, ist damit nicht verbunden. Die Bereitstel-
lung älterer Versionen erfolgt freiwillig und kann jederzeit eingestellt werden. Auerswald behält sich auch vor, Downgrades tech-
nisch zu verhindern. Der Kunde verwendet solche älteren Versionen auf eigene Gefahr. Eine Gewährleistungspflicht von Auer-
swald oder eine Leistungspflicht aus einem mit Auerswald geschlossenen Wartungs-/Pflegevertrag gilt nur für die jeweils aktuelle
Version. Vorhandene Kopien, einschließlich Sicherheitskopien, sind vom Kunden entweder nachweislich zu vernichten oder an
Auerswald bzw. den Auerswald Partner zurückzugeben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er die ältere Version zur Erfül-
lung gesetzlicher oder behördlich angeordneter Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt und dies die Upgrade- oder
Migrationsversion der Software nicht zu leisten vermag. In jedem Fall endet die Möglichkeit zu einer solchen Zurückbehaltung
mit der Veräußerung der Software an einen Dritten.
2.18 Auerswald kann in den Fällen, in denen dem Kunden Nutzungsrechte zeitlich begrenzt eingeräumt wurden, diese ganz oder
teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Kunde in erheblichem Umfang gegen die Bestimmungen der EULA verstößt, ins-
besondere in Bezug auf den Umfang der Lizenz, dadurch die Rechte von Auerswald an der Software in einer Weise verletzt
werden, die Auerswald ein Festhalten an der Rechteeinräumung unzumutbar machen und der Kunde den Verstoß nicht innerhalb
von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung von Auerswald beseitigt. Soweit der Kunde die Soft-
ware über einen Auerswald Partner bezogen hat, ist die mit dem Auerswald Partner getroffene Vereinbarung maßgeblich. Das
Recht von Auerswald, gegen Rechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, insbesondere im Wege des einstweiligen Rechtss-
chutzes, bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für dauerhaft überlassene Software.
2.19 Für Firmware gelten die Regelungen dieser EULA sinngemäß, jedoch darf Firmware nur zusammen mit der Hardware, für
die die Firmware bestimmt und von Auerswald freigegeben wurde, benutzt bzw. an Dritte weitergegeben werden.
2.20 Diese EULA gilt auch für solche Software von Auerswald, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung eines SaaS
Angebots von Auerswald zur Installation auf einem Client überlassen wird. In diesem Fall gilt für solche Software diese EULA,
und für das Saas Angebot von Auerswald die AGB SaaS. Solche Software ist nur zur Verwendung mit dem zugehörigen SaaS
Angebot von Auerswald bestimmt und auch nur darauf beziehen sich die Nutzungsrechte des Kunden nach dieser EULA, auch
wenn es technisch möglich sein sollte, ein anderes (SaaS) Produkt damit anzusprechen. Auerswald übernimmt für eine solche
gegen diese EULA verstoßende Nutzung keine Gewährleistung, erbringt keine Wartungs-/Pflegeleistungen, wird den Kunden im
Fall einer durch die Kombination mit dem fremden SaaS Dienst erfolgenden Rechtsverletzung nicht freistellen, und behält sich
vor, vom Kunden den Ersatz eventueller Schäden oder Aufwendungen erstattet zu verlangen, die der Kunde durch eine solche
Nutzung bei Auerswald verursacht.
3. Drittanbietersoftware und Open Source Software
3.1 Die Software kann Komponenten enthalten, die ganz oder teilweise gesonderten Lizenzbestimmungen unterliegen. Dies
umfasst insbesondere Drittanbietersoftware und Open Source Software. Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, ver-
schafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Drittanbieterlizen-
zbedingungen und Open Source Lizenzen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald. Auerswald hat die Auer-
swald Partner entsprechend verpflichtet.
Solche gesonderten Lizenzbestimmungen gelten in Bezug auf die betreffende Komponente vorrangig vor dieser EULA und
zudem werden im Rahmen des Installationsprozesses angezeigt, oder es wird in der Dokumentation auf sie hingewiesen.
3.2 Manche Drittanbieterlizenzen und Open Source Lizenzen können zusätzliche Rechte, aber auch Beschränkungen oder Aus-
schlüsse von Garantie- bzw. Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen enthalten, und Auerswald ist verpflichtet, diese Rechte,
Beschränkungen oder Ausschlüsse an den Kunden weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese gemäß der für den Vertrag gel-
tenden Rechtsordnung wirksam sind oder nicht. Auerswald empfiehlt, dass sich der Kunde vor dem Vertragsschluss über diese
Rechte, Beschränkungen und Ausschlüsse informiert und im Zweifel unabhängigen Rechtsrat einholt.
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COMfortel M-730 - Betriebsanleitung V01 06/2021