Pflege und Entsorgung von Li-Ion-Batterien
ACHTUNG
Befolgen Sie bitte alle festgelegten Sicherheitsrichtlinien.
Schadhafte Batterien dürfen auf keinen Fall in Innenräumen gelagert werden.
1.
Will der Kunde eine Batterie an einen Lieferanten zurücksenden, so muss das Abholen der Batterie
vom Lieferanten organisiert werden. Schadhafte Batterien dürfen nicht mit der Post oder anderen
Kurierdiensten zurückgesendet werden.
2.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER an
einem Standort des Kunden Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren, Verbiegungen,
Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so darf sie auf keinen Fall zur Zustandsüberprüfung
vorgelegt werden. Sie ist als schadhaft anzusehen, weshalb die unter nachstehendem Punkt 8
beschriebenen Verfahren durchzuführen sind.
3.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER an
einem Standort des Kunden keine Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren, Verbiegungen,
Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so kann sie zur Überprüfung ihres Zustands vorgelegt
werden, welche mittels eines von einer fachkundigen Personen betriebenen geeigneten
Batterieprüfgeräts erfolgen muss.
4.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Batterie schadhaft ist, so sind die unter dem
nachstehendem Punkt 8 beschriebenen Verfahren durchzuführen.
5.
Wird die Batterie bei der Prüfung als betriebsfähig erkannt, so kann unter Beobachtung ein
einziger Ladezyklus mit dem geeigneten Numatic Ladegerät versucht werden.
6.
Wird die Batterie bei diesem Ladezyklus richtig geladen, so kann sie als gut betrachtet werden.
7.
Wird die Batterie bei dem einzigen Ladezyklus nicht richtig geladen, so ist sie als schadhaft
anzusehen, wonach die unter nachstehendem Punkt 8 beschriebenen Verfahren durchzuführen
sind.
8.
Auf keinen Fall dürfen weitere Ladeversuche unternommen werden.
9.
Schadhafte Batterien dürfen auf keinen Fall in Innenräumen gelagert werden.
10. Defekte Batterien sollten, bis zur fachgerechten Entsorgung, in einem Salzwasser gefüllten
Behälter in einem gut belüfteten Bereich aufbewahrt werden! Dieser Behälter muss mindestens 25
Liter Salzwasser enthalten, dessen Konzentration einer Lösung von 15 g gewöhnlichem Salz in
einem Liter Wasser entsprechen sollte. Der Behälter muss mit einem geschlossenen verriegelten
Deckel abgedeckt, jedoch nicht abgedichtet sein. Die Batterie muss vollständig, mindestens 100
mm unter dem Wasserspiegel eingetaucht, mindestens 2 Wochen lang im Salzwasser gelassen
werden. Nach vollständigem Entladen ist das Wasser als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
11. Die schadhafte Batterie kann dann in einem verriegelten Batterieabfall-Behälter aufbewahrt
werden. Dieser Behälter sollte aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtet sein und von
Gebäuden entfernt und, mittels geeigneter Warnschilder als Batterieabfälle enthaltend
gekennzeichnet, abgestellt werden.
12. Die Batterien sollten dann unter Befolgung der Abfallvorschriften des jeweiligen Landes an eine
Abfallannahmestelle abgeliefert werden.
SCHADHAFTE BATTERIEN