per, bevor Sie die Fahrt fortsetzen. Ansonsten
besteht die Gefahr eines Sturzes und schwerer
Verletzungen.
Auf keinen Fall dürfen Sie mit einer lo-
sen Schutzblech-Strebe weiterfahren,
da sie sich mit dem Rad verkeilen und
dieses blockieren kann. Die losen En-
den der Halterungen können zu schwe-
ren Verletzungen führen.
Beschädigte Schutzbleche müssen vor
einer erneuten Fahrt unbedingt von ei-
nem FLYER Fachhändler ausgetauscht
werden. Überprüfen Sie ausserdem re-
gelmässig, ob die Streben fest in den
Abriss-Sicherungen fixiert sind.
20. Zubehör und
Ausstattung
Sachgemässe Montage von Zubehör und die
Abklärung der Kompatibilität mit dem FLYER lie-
gen in der Verantwortung des FLYER Fahrers/
Käufers.
Lediglich im FLYER Katalog aufgeführte Zube-
hörteile sind von FLYER AG für die Benutzung am
FLYER freigegeben. Prüfen Sie die Kompatibilität
zu Ihrem FLYER Modell sowie die technischen
Angaben (z. B. Belastbarkeit, Montageanleitung,
usw.) des entsprechenden Zubehörs.
• Montieren Sie Zubehör immer nach
Vorschrift und Anleitung.
• Benutzen Sie nur Anbauteile, die den
Anforderungen der jeweiligen recht-
lichen Vorschriften und Strassenver-
kehrsordnungen genügen.
• Durch die Verwendung nicht zugelas-
sener Zubehörteile kann es zu Unfäl-
len, schweren Stürzen oder Schäden
kommen. Verwenden Sie daher nur
Originalzubehör und Anbauteile, die
zu Ihrem FLYER passen.
Durch die Verwendung von nicht zugelassenem-
Zubehör kann die Gewährleistung und / oder
Garantie erlöschen. FLYER AG schliesst jegliche
Haftung, die infolge Verwendung von unzulässi-
gem Zubehör entsteht, aus.
Das Montieren von Zubehör kann Lack-
schäden verursachen. Für die Befesti-
gung von Zubehör dürfen Rahmen, Akku
und Komponenten nie verändert oder
angebohrt werden.
21. Fahren mit
zusätzlicher Last
Gepäckträger / Fahren mit Gepäck
Gepäck verändert die Fahreigenschaften Ihres
FLYER E-Bikes. Der Bremsweg wird länger und
das Fahrverhalten träger. Passen Sie Ihren Fahr-
stil dem veränderten Fahrverhalten an, rechnen
Sie mit einem längeren Bremsweg. Transportie-
ren Sie Gepäck nur auf freigegebenen Gepäck-
trägern und beachten Sie das maximal zulässige
Gesamtgewicht sowie die maximale Belastbar-
keit des Gepäckträgers! Diese Werte dürfen in
keinem Fall überschritten werden. Befestigen Sie
nie Gepäckträger an der Sattelstütze; Brüche und
schwerste Stürze können die Folge sein. Zudem
erlischt die Gewährleistung durch den Hersteller.
Achten Sie beim Transport von Packta-
schen oder anderen Lasten auf eine zu-
verlässige und sichere Befestigung des
Gepäcks. Stellen Sie sicher, dass sich
keine Teile in den Speichen oder den dre-
henden Laufrädern einhaken können.
21.1 Transport von Kindern/
Kindersitze
Die Verwendung von Kindersitzen ist nicht erlaubt
und vom Hersteller nicht freigegeben.
Der sichere Transport von Kindern liegt in der
Verantwortung des Fahrers. FLYER AG lehnt jeg-
liche Verantwortung im Zusammenhang mit dem
Transport von Kindern und daraus entstehenden
Risiken ab. Kinderanhänger an S-Pedelecs mit
45 km/h sind in Deutschland nicht erlaubt.
21.2 Fahrradanhänger
Der sichere Transport von Kindern liegt in der
Verantwortung des Fahrers. FLYER AG lehnt jeg-
liche Verantwortung im Zusammenhang mit dem
Transport von Kindern und daraus entstehenden
Risiken ab.
Informieren Sie sich über die für Sie gel-
tende nationale Rechtspraxis, bevor Sie
einen Anhänger einsetzen! Benutzen
Sie nur Anhänger, die den Anforderun-
gen der jeweiligen nationalen Rechts-
praxis entsprechen.
Die Verwendung von Anhängern kann
zu schwersten Stürzen und Verletzun-
gen führen.
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