7. Gesetzliche
Bestimmungen
Die Regelungen und Vorschriften für E-
Bikes werden ständig überarbeitet und
geändert. Informieren Sie sich über Än-
derungen in den Rechtsvorschriften, da-
mit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonder-
bestimmungen für die Nutzungsgrenzen, d.h. sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht. Informieren Sie sich ausführlich
über die für Sie geltenden gesetzlichen Vorschrif-
ten bezüglich Versicherung Ihres FLYER E-Bikes,
das Inverkehrbringen sowie die Benützung von
Strassen und Radwegen.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem FLYER
Fachhändler, den jeweiligen nationalen Fahrrad-
oder E-Bike-Verbänden und auch im Internet er-
halten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h)
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
Ihr FLYER S-Pedelec mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft-
fahrzeug. Damit ist es zulassungspflichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung. Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden.
Es dürfen nur zu 100% identische Original-Er-
satzteile verwendet werden. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben. Unfälle und Stürze mit schwersten Ver-
letzungen können die Folge sein. Ebenso verfal-
len die Gewährleistung und Garantien.
Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle EU
• Gesetzliche Vorschriften: Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge-
setzlichen Vorschriften. Dies betrifft die Versi-
cherung Ihres FLYER E-Bikes, das Inverkehr-
bringen sowie die Benützung von Strassen
und Radwegen in Ihrem Land. National gelten
teils unterschiedliche Vorschriften. Diese wer-
den fortwährend aktualisiert. Beachten Sie,
dass keine Anhänger gezogen werden dürfen,
in denen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze sind
nicht erlaubt.
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer-
scheinpflicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form.
• Tausch von Bauteilen: Ihr FLYER ist kein
Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Da-
mit ist es zulassungspflichtig. Die Zulassung
gilt nur für das Fahrzeug in der Original-Aus-
stattung. Deshalb dürfen keine Änderungen
an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden. Es
dürfen nur zu 100% identische Originalersatz-
teile verwendet werden. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben. Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen können die Folge sein. Ebenso
verfallen Gewährleistung und Garantien.
• Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
• Rückspiegel, Nummernschildhalter
Bremslicht sind rechtlich vorgeschrieben. Sie
müssen korrekt befestigt sein und immer ein-
wandfrei funktionieren. Ist dies nicht gegeben,
dürfen Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht im öf-
fentlichen Strassenverkehr bewegen.
• Lichtfunktion: Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten. Die Lichttaste hat
keine Funktion.
• Drehmomente: Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs-
drehmomente ein. Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden. Zu stark
oder zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen.
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpflicht, in einigen Ländern in
national angepasster Form. Beachten
Sie die national geltenden Gesetze/Vor-
schriften bezüglich Helmtyp.
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