AKTUALISIEREN DER FIRMWARE
Sie können die Firmware (Programm zur Steuerung der Funktionen dieses Geräts) zur Verwendung der neuesten
Merkmale herunterladen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Installation der Firmware: Entweder Sie schließen dieses Gerät
an das Internet an und installieren die neueste Firmware automatisch. Oder Sie laden die Firmware in Ihren PC herunter
und installieren Sie manuell in diesem Gerät (Seite 46).
Software-Lizenzvereinbarung
Zur Verwendung der Revision-Aktualisierungsfunktion müssen Sie die folgende Software-Lizenzvereinbarung
akzeptieren.
1 Genehmigung zur Verwendung
Diese Software-Lizenzvereinbarung soll der Yamaha
Corporation (im Folgenden als „Yamaha" bezeichnet)
erlauben, Ihnen die Verwendung der Firmware (im
Folgenden „dieses Programm" genannt) für das Yamaha
IP-Audio-Konferenzsystem (im Folgenden „dieses
Produkt" genannt) zu gestatten. Sie können dieses
Programm downloaden, nachdem Sie die Bedingungen
und Konditionen der vorliegenden Software-
Lizenzvereinbarung akzeptiert haben.
Die vorliegende Software-Lizenzvereinbarung gilt für die
heruntergeladene Kopie dieses Programms ebenso wie
jegliche Kopien, die im Rahmen der vorliegenden
Software-Lizenzvereinbarung erstellt werden.
2 Einschränkung der Weitergabe
Sie dürfen dieses Programm nur zum Zweck der
Aktualisierung der Funktionen dieses Produkts
downloaden. Es ist nicht zulässig, dieses Programm auf
einer Webseite zur Verfügung zu stellen, die der breiten
Öffentlichkeit zugänglich ist, ausgenommen wenn dazu
eine direkte Genehmigung von Yamaha vorliegt.
3 Erstellen von Duplikaten
Sie dürfen nicht Duplikate dieses Programms erstellen,
ausgenommen wo zu Sicherungszwecken erforderlich,
oder zur Aktualisierung von mehr als einer Ausgabe
dieses Produkts.
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Aktualisieren der Firmware
4 Einschränkungen für Dekompilieren,
Reverse-Engineering oder Zerlegen
Sie dürfen dieses Programm unter keinen Umständen
dekompilieren, Reverse-Engineering unterziehen,
zerlegen, modifizieren, anderen zugänglich machen,
vertreiben, oder derivative Versionen dieses Programms
irgendwelcher Art herstellen.
5 Begrenzung der Haftpflicht
Unter allen Umständen, einschließlich eigene
Nachlässigkeit, übernimmt Yamaha keine Haftung
jeglicher Art für mögliche Verluste, die dem Kunden
durch die vorliegende Software-Lizenzvereinbarung
entstehen.
6 Exportkontrolle
Sie müssen alle bestehenden Gesetze und Bestimmungen
aller relevanten Länder, einschließlich aber nicht
beschränkt auf Japan und Ihr Land, befolgen. Sie dürfen
nicht, weder direkt noch indirekt, dieses Programm
exportieren oder re-exportieren, ausgenommen unter
Befolgung aller zutreffender Gesetze und Bestimmungen.
7 Begrenztes Angebot für Einwohner Japans
Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den
Gesetzen und Vorschriften Japans und Ihres Landes, und
die Auslegung dieser Vereinbarung erfolgt gemäß den
Gesetzen von Japan.