Die Garantieverpflichtungen breiten sich auf Störungen infolge
Verletzungen der Betriebs-, Instandhaltungs- und
Wartungsanweisung für das Gerät oder vom Hersteller nicht
genehmigter Änderungen seiner Ausführung durch den Käufer
oder Dritte nicht aus.
Die Garantieverpflichtungen breiten sich auf Störungen infolge
Unfälle, Naturkatastrophen, Störungen der öffentlichen
Ordnung, Krieg oder anderen Umständen die außer Kontrolle
des Herstellers und seiner Vertragshändler sind.
VERZICHT AUF DIE HAFTUNG FÜR BEGLEITVERLUSTE
Der Hersteller haftet nicht für Gesundheits- oder
Ausrüstungsschäden infolge Verletzungen der Forderungen
dieser Anleitung sowie einer nicht bestimmungsmäßigen
Nutzung des Geräts oder bei einer groben Einmischung.
Der indirekte Schaden, z.B. Neuinstallation oder
Wiederanschluss des Geräts, direkte oder indirekte Verluste
etc. im Zusammenhang mit dem Austausch des Geräts
wird nicht ersetzt.
Die Garantie breitet sich auf Transportkosten und andere
Risiken die mit Abschaltung, Transportieren und Montage
verbunden sind.
Die Garantieverpflichtungen für die Qualität der Montage-,
Elektromontage- und Inbetriebsetzungsleistungen trägt das
Unternehmen, das diese Leistungen erbringt.
In jedem Fall darf die Kompensation nach diesen
Garantiebedingungen den vom Käufer für das Gerät
tatsächlich gezahlten Wert nicht überschreiten.
Nach Ablauf der Lebensdauer ist das
Gerät getrennt zu entsorgen.
Die Vernichtung des Gerätes zusammen
mit unsortierten Siedlungsabfällen ist
verboten.
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