Der Durchmesser des Sägeblattes muss zwischen 245 und
250 mm liegen.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und geführt werden können.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch
uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen
durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material
unbedingt zu entfernen.
R
e
R
e
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werk-
zeug (Sägeblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblatt-
wechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb
ohne Absaugung.
s
t
r
i
s
i
k
e
n
s
t
r
i
s
i
k
e
n
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.
S
i
c
h
e
S
i
c
h
e
Bei unsachgemäßem Gebrauch können Holzbearbei-
tungsmaschinen gefährlich sein. Wenn Elektrowerkzeuge
eingesetzt werden, müssen die grundlegenden Sicherheits-
vorkehrungen befolgt werden, um die Risiken von Feuer,
elektrischem Schlag und Verletzungen von Personen aus-
zuschließen.
Lesen und beachten Sie deshalb vor Inbetriebnahme dieses
Erzeugnisses die folgenden Hinweise und die Unfallverhü-
tungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. die im
jeweiligen Land gültigen Sicherheitsbestimmungen, um
sich selbst und andere vor möglichen Verletzungen zu
schützen.
Geben Sie die Sicherheitshinweise an alle Personen
weiter, die mit der Maschine arbeiten.
Bewahren Sie diese Sicherheitshinweise gut auf.
1. Machen Sie sich vor Gebrauch mit Hilfe der Betriebsan-
leitung mit dem Gerät vertraut.
2. Seien Sie aufmerksam. Achten Sie darauf, was Sie tun.
Gehen Sie mit Vernunft an die Arbeit. Verwenden Sie
das Gerät nicht, wenn Sie müde sind oder unter dem
Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ste-
hen. Ein Moment der Unachtsamkeit beim Gebrauch des
Gerätes kann zu ernsthaften Verletzungen führen.
3. Vermeiden Sie abnormale Körperhaltung. Sorgen Sie für
sicheren Stand und halten Sie jederzeit das Gleich-
gewicht. Strecken Sie sich nicht vor.
4. Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung:
− keine weite Kleidung oder Schmuck, sie können von
beweglichen Teilen erfasst werden
− rutschfestes Schuhwerk
− ein Haarnetz bei langen Haaren
Tragen Sie persönliche Schutzkleidung:
− Gehörschutz (Schalldruckpegel am Arbeitsplatz über-
steigt in der Regel 85 dB (A)
− Schutzbrille
− Staubschutzmaske bei stauberzeugenden Arbeiten
− Beim Hantieren mit Sägeblättern und rauen Werkstoffen
Arbeitshandschuhe tragen. Sägeblätter müssen wann
immer praktikabel in einem Behältnis getragen werden.
− Beim Arbeiten mit der Maschine keine Handschuhe tra-
gen.
Betreiben Sie die Kreissäge nur auf
− festem
− ebenem
− rutschfestem
− schwingungsfreiem Untergrund.
Halten Sie Ihren Arbeitsbereich in Ordnung! Unordnung
kann Unfälle zur Folge haben.
r
e
s
A
r
b
e
i
t
e
n
r
e
s
A
r
b
e
i
t
e
n
3