8. ANHÄNGE (Fortsetzung)
8.5 Gewährleistung
GARANTIEVORAUSSETZUNGEN
Für sämtliche HAYWARD-Produkte bestehen innerhalb von zwei Jahren ab Kauf des
Produkts Garantien hinsichtlich sämtlicher Fertigungsfehler oder Materialmängel.
Bei jedem Antrag auf Garantie muss der Nachweis des Kaufs, einschließlich des
Belegs zum Kaufdatum, erbracht werden. Wir bitten Sie also um Aufbewahrung
Ihrer Rechnung.
Die HAYWARD-Garantie, die grundsätzlich ganz im Ermessen von HAYWARD
liegt, beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, hinsichtlich fehlerhafter
Produkte, sofern sie sachgemäß benutzt wurden, nämlich in Übereinstimmung mit
den im Benutzerleitfaden befindlichen Vorschriften; das Produkt darf keinesfalls
verändert worden sein und darf ausschließlich mit den Bauteilen und Einzelteilen von
HAYWARD benutzt werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beschädigungen
aufgrund von Frost und Einwirkungen chemischer Substanzen.
Ausgeschlossen von der Garantie sind sämtliche sonstigen Kosten (Transport,
Arbeitstätigkeit...).
HAYWARD kann nicht haftbar gemacht werden für direkte oder indirekte Schäden,
die sich aufgrund falscher Montage, fehlerhaften Anschlusses oder der falschen
Funktion des Produkts ergeben.
Falls Sie einen Garantieantrag stellen, eine Reparatur beantragen oder ein Produkt
austauschen möchten, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Ausgeschlossen
ist eine Material-Rücksendung an unser Werk ist ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung.
Die Verschließteile unterliegen nicht der Garantie.
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