7 - STÖRUNGEN UND DEREN BEHEBUNG
7.1 – Lösen des blockierten Holzstückes (Abb.7, Seite 3)
Um ein Holzstück, das sich mit dem Messer verklemmt hat, wieder zu lösen, geht man folgendermaßen vor.
Abb. 7/A: Den Holzstückschieber vollständig nach hinten ziehen ( die ZHB-Bedienhebel vom Bediener wegbewegen).
Abb. 7/B: Einen vorher abgespaltenen Holzkeil quer unter das blockierte Holzstück klemmen; den Holzstückschieber betätigen und damit den Keil
vollständig unter das blockierte Holzstück drücken. Das reicht normalerweise aus, um das Holzstück freizulegen.
Abb. 7/C: Sollte das Holzstück immer noch eingeklemmt sein, den Holzkeil wegnehmen und ein ganzes Holzstück hinlegen, dann den Holzstückschieber
betätigen, bis das blockierte Stück vollständig gelöst wird.
Abb. 7/D: Im Fall, dass das Holzstück nicht gespalten wird, wenn der Holzstückschieber am Anschlag angekommen ist, ziehen Sie ihn zurück und
legen ein anderes Holzstück vor das blockierte Holzstück; anschließend den Holzstückschieber betätigen: das zweite Stück drückt das blockierte
Stück und spaltet ihn auf.
ACHTUNG:
•
LASSEN SIE SICH BEIM BEFREIEN DES VERKLEMMTEN HOLZSTÜCKES NICHT VON DRITTEN HELFEN.
•
MUSS DAS HOLZSTÜCK VON HAND ENTFERNT WERDEN, SICHERSTELLEN, DASS DER HOLZSPALTER UND DER SCHLEPPER
AUSGESCHALTET SIND.
•
FÜR ALLE ZUVOR BESCHRIEBENEN EINGRIFFE GELTEN ALLE SICHERHEITS-VORSCHRIFTEN, DIE IN KAP. 3 "SICHERHEIT" AUF
SEITE 31 ENTHALTEN SIND.
DER HERSTELLER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN AN PERSONEN, TIEREN UND SACHEN, DIE AUF EINEN UNSACHGEMÄSSEN
EINSATZ DER MASCHINE ODER AUF DAS NICHTBEACHTEN DER SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
7.2 - Störungssuche und deren Abhilfen
In der nachstehenden Tabelle werden sämtliche Betriebsstörungen, die während der Verwendung des Holzspalters auftreten können, sowie die
Arbeitsgänge zu ihrer Behebung beschrieben.
Der Hersteller haftet nicht für Mängelrügen infolge Personen- oder Sachschäden, die durch Eingriffe von seiten unbefugten Personals bewirkt sind.
Problem
Der Stamm spaltet sich nicht
Die Kolbenstange läuft ruckartig oder vi-
briert stark.
Ölleckagen bei den Anschlusstellen, der
Pumpe oder beim Stammandrücker
VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG DER MASCHINE
Die Verschrottung der Maschine muss unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorschriften erfolgen, die geeignet sind Schäden an Personen, an
der Umwelt und an Tieren zu vermeiden.
Sämtliche Maschinenteile müssen verschrottet und gemäß der geltenden Gesetzgebung an dem Ort, an dem die Verschrottung erfolgt, entsorgt
werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Entsorgung des Hydrauliköls und der elektrischen Geräte notwendig. Beide dürfen nicht einfach weggeworfen
werden, da es sich um hochgradig umweltbelastende Stoffe handelt, sondern müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Die Maschinen, die mit elektrischen Geräten ausgestattet sind, dürfen nicht als Siedlungsabfälle entsorgt werden, sondern müssen getrennt
gesammelt und auf autorisierten Deponien entsorgt werden.
Der Hersteller ist zum Recycling der Abfälle (WEEE) durch Betritt zu den entsprechenden Entsorgungsverbänden verpflichtet.
Eine Entsorgung, die nicht den oben genannten Vorschriften entspricht, kann strafrechtlich verfolgt werden.
36
Anzunehmender Grund
Die Maße des Holzklotzes liegen nicht in den
zulässigen Grenzen
Falsche Positionierung des Holzklotzes
Messer schneidet nicht
Ölleckage
Hydraulischer Druck zu niedrig
Luft im Kreislauf
Lockere Anschlüsse
abgenützte Dichtungen
Abhilfe
Zurechtschneiden oder auf andere Weise
reduzieren
Holzklotz und Messer zueinander ausrichten
Messer schleifen, Grat- oder Kerbenbildung
kontrollieren und ggf. abschleifen.
Leckage herausfinden, unter Verwendung
eines Stücks Papier oder Holz
Den Wiederverkäufer befragen
Ölstand überprüfen, wenn nötig nachfüllen.
Wenn notwendig den Wiederverkäufer
befragen.
Anschlüsse anziehen
Den Wiederverkäufer befragen.
D22001500 - v.2 - UPD 291209
DEUTSCH